Was passiert mit meinem Geld?
Wenn das Zielbudget erreicht wird, dann gilt das Projekt als ausfinanziert und Ihr Geld wird an die Projekt-InitiatorInnen überwiesen. Die Projekt-InitiatorInnen müssen eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 9,84 Prozent (inkl. gesetzlicher MwSt.) an die Betriebs-GmbH entrichten, wobei diese bei der Geldauszahlung einfach einbehalten wird. Die Abwicklungsgebühr wird für den Betrieb der Projektbörse und aller damit verbundenen Ausgaben der Betriebs GmbH verwendet.
Wenn die Betriebs-GmbH die Geldspende nicht an die Projekt-InitatorInnen weiterreicht, weil das Zielbudget nicht erreicht wurde, dann liegt es an Ihnen als Projekt-InvestorIn zu entscheiden, was mit dem gespendeten Geld passieren soll. Dasselbe gilt, wenn ein ausfinanziertes Projekt nicht umgesetzt werden kann und die Betriebs-GmbH das Geld von Projekt-InitiatorInnen zurückerhält (z.B. wegen Krankheit von ProjektinititatorInnen).
Grundsätzlich werden Ihnen als Projekt-InvestorIn automatisch andere Projekte mit hohem Finanzierungsgrad zur Finanzierung vorgeschlagen, damit andere Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft das Zielbudget erreichen.
Sie können als Projekt-InvestorIn das gespendete Geld aber auch der Projektbörse oder dem Verein Respekt.net widmen.
Sollten Sie als Projekt-InvestorIn keine der angebotenen Alternativen befürworten, können Sie per E-Mail eine Rückzahlung des Geldes verlangen. Dafür müssen Sie Ihre vollständigen Identifikationsdaten (Vorname, Familienname, Adresse, Bankverbindung, Kontonummer oder IBAN, Bankleitzahl oder BIC) bekannt geben.
Sie haben nach der Information, dass die Finanzierung eines Projekts gescheitert ist, 14 Tage Zeit zu reagieren. Sollten Sie in dieser Frist nicht reagieren, wird das als Zustimmung gewertet, dass Sie das Geld an eines der Projekte mit hohem Finanzierungsgrad zuordnen möchten. Damit müssen Sie also nicht unbedingt per E-Mail reagieren.
Falls es zu keiner ausreichenden Finanzierung eines Projekts kommt, behält sich Betriebs-GmbH vor, Sie als Projekt-InvestorIn darüber bereits vor Ablauf der Frist zu informieren. Entweder um die Möglichkeit zu geben, eine weitere Investition zu tätigen, oder um ähnliche Projekte zusammenzulegen. Die Projekt-InvestorInnen erteilen daher bereits bei ihrer ersten Spende ihr Einverständnis zur Zusammenlegung mit anderen Projekten falls das Zielbudget nicht zustande kommt.
