Gleichberechtigung & Frauenrechte

Sigi Maurer - Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz

2147 Unterstützer:innen

Sigi Maurer hat sich gegen Hass im Netz gewehrt und wurde dafür in erster Instanz verurteilt. Der Rechtshilfefonds soll ihre Prozesskosten finanzieren und weitere Betroffene bei Klagen unterstützen.

100000 €
100,00%
finanziert
€ 100.000
Budget
Projektumsetzung: 15.10.2018 - 15.10.2023
Land/Region: Österreich/Wien
Social Media:
Status: in Umsetzung
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Worum geht es in dem Projekt?

HIER GEHT'S ZUM --> FOLGEPROJEKT

Hass im Netz ist allgegenwärtig, bedrohlich und besonders häufig gegen Frauen gerichtet. Sie erhalten Vergewaltigungsdrohungen, werden sexuell belästigt und gestalked – das ist für Betroffene extrem belastend. Trotzdem können sie sich aufgrund der aktuellen Rechtslage in Österreich kaum dagegen wehren. Meistens sind private Klagen die einzige rechtliche Möglichkeit dagegen vorzugehen. Das ist jedoch mit großem persönlichem und finanziellem Risiko verbunden – so eine Klage muss man sich erst einmal leisten können.

Diese Situation ist unerträglich: Niemand soll solchen Hass wehrlos aushalten müssen!

Mit dem Rechtshilfefonds sollen einerseits die Kosten im aktuellen Prozess von Sigi Maurer übernommen werden, die für die Veröffentlichung von sexistischen, erniedrigenden Nachrichten in erster Instanz sogar schuldig gesprochen wurde. Darüber hinaus soll das kostenlose rechtliche Beratungsangebot von ZARA gegen Hass im Netz abgesichert und ausgebaut, sowie eine Möglichkeit geschaffen werden, Klagen von weiteren Betroffenen finanzieren zu können.

Spendet und helft damit Betroffenen, sich zu wehren!

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Die Spende ist steuerlich absetzbar.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Mittelverwendung Finanzierungsschwelle:

Mit den 50.000 Euro sollen jene Kosten abgesichert werden, die im worst case für die Geldstrafe, die Entschädigung und die Verfahrenskosten in der ersten und zweiten Instanz im Prozess gegen Sigi Maurer anfallen werden.

 

Mittelverwendung Finanzierungsziel:

Mit den darüberhinausgehenden Geldern soll die Absicherung und der Ausbau der rechtlichen Beratung bei Hass im Netz durch ZARA sowie ein Fonds zur Finanzierung von Klagen weiterer Betroffener finanziert werden. Sollte im Prozess von Sigi Maurer der Gang in weitere Instanzen, beispielsweise vor den Obersten Gerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg notwendig werden, wird dies auch über diese Mittel finanziert.

Ausgangssituation 

Hass im Netz ist eine besonders intensive Form der Gewaltanwendung, die häufig systematisch angewandt und immer verbreiteter wird. Regelmäßig berichten Betroffene von schwerwiegenden Vorfällen von Hass im Netz mit gravierenden psychischen Folgen. Die Polizei kann oft nicht weiterhelfen. Noch häufiger bleiben Betroffene mit ihren Problemen allein, weil Hass im Netz auf sehr verletzliche Bereiche abzielt und Betroffene aus Scham und Unsicherheit nicht darüber sprechen.

 

Es gibt in Österreich derzeit kaum niederschwellige Möglichkeiten, sich gegen Hass im Netz mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Insbesondere bei (sexueller) Belästigung via Privatnachrichten oder E-Mails ist die Situation problematisch. Derartige Nachrichten können nicht einfach angezeigt werden, weil der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nur auf physische Belästigung abzielt. Cybermobbing (§107c StGB) wiederum greift nur in Fällen von fortgesetzten, öffentlichen Belästigungen. Für eine Anzeige gemäß dem Stalking-Paragraphen (§107a StGB) ist entsprechende Beharrlichkeit notwendig. Das bedeutet für Betroffene, dass sie „warten“ müssen, bis sie lange genug belästigt wurden, bevor sie sich rechtlich wehren können. Bei Vergewaltigungs- und Morddrohungen können zwar Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht werden; allerdings werden diese in der Praxis oft nicht weiterverfolgt, weil im Strafrecht sehr hohe Anforderungen für die Erfüllung dieser Tatbestände verlangt werden. 

 

Die einzige Möglichkeit liegt häufig darin, privat zu klagen, etwa auf Beleidigung, Unterlassung oder Schadenersatz. Das ist aber mit großem persönlichem und finanziellem Risiko verbunden, weshalb diese Option für viele Betroffene nicht in Frage kommt.Wir, die Initiator*innen dieses Projekts, haben anlässlich des Falles von Sigi Maurer beschlossen, dass diese unerträgliche Situation geändert werden muss. Wir wollen klarmachen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Betroffene nicht alleine gelassen werden! 

 

Rechtshilfefonds für Betroffene: 

Mit einem Rechtshilfefonds sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, ihre Belästiger*innen zu klagen. Damit soll auch das niederschwellige Beratungsangebot von ZARA gesichert und ausgebaut werden. 

Unser Ziel ist es, rasch, kostenlos, unbürokratisch und professionell helfen zu können.

Die Geldmittel werden wie folgt aufgewendet:  

  • Die Kosten des laufenden Prozesses von Sigi Maurer werden zur Gänze (inkl. Rechtsanwaltskosten, Strafe und Schadenersatz) übernommen. 
  • Der darüber hinausgehende Betrag geht an den Verein ZARA für die Prozesskostenübernahme (inkl. notwendige anwaltliche Vertretung) bei ähnlichen Fällen und für die Absicherung und den Ausbau des ZARA Beratungsangebots, um weiterhin kostenlose Rechtsberatung für alle Betroffenen von Hass im Netz garantieren zu können. Sollte Sigi Maurer im weiteren Prozessverlauf freigesprochen werden, gehen die nicht verwendeten Mittel ebenfalls für die genannten Zwecke an ZARA. 

 

Welche Fälle sollen konkret unterstützt werden? 

  • Alle Fälle, die beim Verein ZARA wegen Hass im Netz eingehen,
    - bei denen grundsätzlich eine Möglichkeit zu klagen besteht,
    - bei denen die Betroffenen eine Klage wünschen
    - und bei denen (basierend auf juristischer Expertise) eine realistische Chance auf Erfolg besteht. 
  • Präzedenzfälle, die zur Klärung der juristischen Rahmenbedingungen beitragen, wie z.B. der Fall von Sigi Maurer – hier können auch die Kosten von Beklagten übernommen werden. 

 

Für die Entscheidung, in welchen Fällen geklagt werden kann, braucht es entsprechende juristische Expertise, über die der Verein ZARA verfügt. Zudem kann der Verein auf ein Netzwerk von Expert*innen und Anwält*innen zurückgreifen, falls beispielsweise anwaltliche Abklärung notwendig ist. Der Verein ZARA übernimmt die Verantwortung für die Auswahl der zu fördernden Fälle. 

Die Auswahlkriterien werden auf der Webseite von ZARA veröffentlicht. 

 

Wie sieht die finanzielle Abwicklung aus? 

Die Spenden gehen an ein eigens dafür eingerichtetes Konto, von dem die Gelder nach den hier festgelegten Kriterien abgebucht werden. Der Stand des Kontos wird auf der ZARA-Website aktuell gehalten. Ein halbjährlicher, detaillierter Bericht über die Mittelverwendung wird ebendort veröffentlicht. 

 

Informationen zu den Projektinitiator*innen 

Wir, die Initiator*innen dieses Projekts (Sigi Maurer und Verein ZARA), beschäftigen uns schon lange mit dem Thema „Hass im Netz“. Wir haben uns zusammengetan, weil es für uns unerträglich ist, dass gegen Hass im Netz nicht ausreichend vorgegangen werden kann.

Die ehemalige Politikerin Sigi Maurer wurde im Oktober 2018 vom Straflandesgericht wegen Übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt, weil sie die gegen sie gerichteten sexuellen Belästigungen eines Hassposters öffentlich machte. Sie engagiert sich seit vielen Jahren für feministische Anliegen. 

Die Expert*innen von Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (ZARA) betreiben seit 1999 eine niedrigschwellige Beratungsstelle und haben das Phänomen Hass im Netz schon lange auf ihrer Agenda. Seit 2017 betreibt ZARA die Beratungsstelle gegen Hass im Netz. Sie verfügen über das nötige juristische und praktische Knowhow im Umgang mit Hass im Netz und können auf ein großes nationales und internationales Netzwerk an Expert*innen zurückgreifen. 

 

Nachhaltigkeit 

Wir hoffen, dass die Finanzierung von Präzedenzfällen dazu beiträgt, die Betroffenen zu unterstützen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Es soll in Zukunft nicht mehr nötig sein, privat gegen Hass im Netz vorzugehen. 

Das Projekt zielt außerdem darauf ab, dass erkannt wird, dass das Internet kein straffreier Raum ist.

 

Projektstandort: Schönbrunner Straße 119/13, 1050 Wien, Österreich

Finanzierungsziel:
€ 95.610,-
Abwicklungsgebühr:
€ 4.390,-
Crowdfunding-Summe:
€ 100.000,-
Finanzierungsschwelle:
€ 50.000,-
Auszahlungsbetrag Teil 1:
€ 85.000,-
Auszahlungsbetrag Teil 2:
€ 10.610,-

jürgen haslauer
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Michaela Amort
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Michael Kozeluh
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Ich war nicht immer glücklich mit den Aussagen von Frau Maurer in ihrer politischen Tätigkeit. Aber in diesem Fall gehört ihr meine uneingeschränkte Solidarität, sie hat wichtige Zeichen gesetzt und hohen persönlichen Mut bewiesen. Mit Freude unterstütze ich dieses Projekt und hoffe auf rege weitere Beteiligung