Wird das laufende Dauerprojekt überprüft und wie kann das Dauerprojekt gestoppt werden?
Projekt-InitiatorInnen von Dauerprojekten können jederzeit um Beendigung des Projektes bitten, wenn z.B. das Projekt in der beschriebenen Form nicht mehr durchgeführt wird oder beendet wurde.
Die Projekt-InitiatorInnen sind verpflichtet, eine Projektdokumentation spätestens binnen zwei Monaten nach dem Erreichen eines Projekthalbjahrs und dem Ende des Projektjahres an die Betriebs-GmbH zu übergeben. Die Mittelverwendung ist in einer Abrechnung darzustellen und alle Belege sind anzuschließen. Andere abweichende Formen der Dokumentation können als Teil des Vertrags schriftlich vereinbart werden.
Wenn für ein Dauerprojekt über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr als 100 Euro an Spenden eingetroffen sind, behält sich die Betriebs-GbmH vor, das Dauerprojekt abzuschließen.