Social commitment

Kriminalisiert, gemobbt, gefeuert und alleingelassen!

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Ein HIV-positiver Mann wird völlig absurd und menschenrechtswidrig angeklagt, weil er die Safer Sex Regeln eingehalten hatte. Trotz klarem Freispruchs kündigt ihm sein Arbeitgeber.

2196.8 €
100,00%
financed
€ 2.197
Budget
Implementation: 10.12.2014 - 09.03.2015
Country/Region: Austria/Vienna
Social Media:
Status: concluded
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Final report

Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

Der erfolgreiche Kläger ist hiv-positiv und wurde 2012 von der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) und versuchter Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt, weil er mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguß in den Mund hatte. Diese Anklage war absurd und menschenrechtswidrig und fußte auf der Anzeige seines ehemaligen Partners. Da Oralverkehr ohne Ejakulation exakt den staatlich propagierten Safer Sex Regeln entspricht, wurde der Mann freigesprochen. Die Richterin attestierte ihm ausdrücklich, sich völlig richtig verhalten zu haben. Dennoch erhielt der völlig unschuldig Angeklagte nur 6% seiner Verteidigungskosten ersetzt ...


Nur 6% der Kosten ersetzt

Und sein Expartner verfolgte ihn weiter. Unter anderem schrieb er an den Arbeitgeber seines früheren Partners, das Land Tirol, Briefe, in denen er wieder die unhaltbaren Anschuldigungen wiederholte und ihn als Hiv-positiv und homosexuell geoutet hat. Der Mann wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert, wo Hiv und das Strafverfahren als auch die Homosexualität Thema waren. Der Vorgesetzte meinte, der Dienstnehmer hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die Hiv-Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als hiv-positiver Homosexueller erpressbar und es sei für ihn daher wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsieht. Wenige Tage später hat der Arbeitgeber, das Land Tirol, das Dienstverhältnis aufgelöst.


Gestalkt, zwangsgeoutet und gefeuert

Im darauf durchgeführten Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol begründete das Land Tirol die Auflösung ausschließlich damit, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte, obwohl er nach Strafverfahren nicht gefragt worden war, obwohl er (lange vor dem Einstellungsgespräch) wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde und obwohl ihn die Anklage und das Strafverfahren auf Grund seines Hiv-Status massiv diskriminiert hatte. Die Äußerungen des Vorgesetzten bezüglich der sexuellen Orientierung wurden bestritten und eine Entschuldigung ebenso abgelehnt wie Schadenersatz. Ein Schreiben an den Landeshauptmann beantwortete dieser über eine Anwaltskanzlei, die mitteilte, dass keinerlei Vergleichsbereitschaft bestehe.

Der gefeuerte Dienstnehmer hat das Land Tirol geklagt. Trotz der dankenswerten teilweisen Unterstützung des Verfahrens durch den Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneniniativen war diese Klage gegen das mächtige und mit Steuergeldern prozessierende Land Tirol für den Mann ein enormes Kostenrisiko. Nach über zwei Jahren Prozessdauer hat er nun recht erhalten.

Das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol wegen der schweren Mehrfachdiskriminierung verurteilt (LG Innsbruck 30.12.2015, 45 Cga 122/13d). Gem. dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz muss das Land dem Mann über EUR 35.000,-- (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den (die) er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.    

"Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", sagt der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, "Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit.".

Hintergrund:
<link http: www.rklambda.at archiv dokumente news_2013 news_de_pa-xtra295.pdf _blank>www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2013/News_de_PA-XTRA295.pdf
<link http: www.rklambda.at archiv dokumente news_2012 news_de_pa-121221-freispruch.pdf _blank>www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2012/News_de_PA-121221-Freispruch.pdf

Which sociopolitical purpose has the project fulfilled?

Das Projekt hatte folgende gesellschaftspolitische Zwecke.

Zum einen stand das Erreichen einer wegweisenden Rechtsprechung und eines Präzedenzfalles im Vordergrund der juristischen Arbeit.

Zu anderen ging es um die Enttabuisierung des Themas und den Kampf gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV, denn Vorurteile gegenüber Betroffenen basieren meist auf falschen Vorstellungen bezüglich der Übertragbarkeit. Es ging auch darum, darauf hinzuweisen, dass der medizinische Fortschritt HIV in den letzten Jahren zu einer - wenn auch nicht heilbaren - doch sehr gut behandelbaren Krankheit gemacht hat.

In einer aktuellen Statistik zu dem Thema zeigt sich, dass viele Betroffene – etwa 70% - im Berufsleben stehen und weitere gerne arbeiten würden. Jedoch ist es in Österreich für HIV-infizierte Menschen nach wie vor schwer, Arbeit zu bekommen beziehungsweise zu behalten, wenn sie offen mit ihrer Infektion leben.

Die Infektion aus Angst vor Ausgrenzung die Infektion geheim halten zu müssen, stellt aber eine enorme psychische Belastung dar.

What were the reactions of others to this project?

Im Rahmen des Projekts zeigten sich differenzierte – jedoch überwiegend positive – Reaktionen.

Neben einer breiten interessierten Nachfrage, relativ viel Betroffenheit und Solidarisierung auf individueller Basis, zeigte sich auch einmal mehr die Stigmatisierung von HIV/AIDS in der breiten Öffentlichkeit. Dies zeigte sich insbesondere dann, wenn es darum ging Organisationen für eine Verbreitung, bzw. eine öffentliche Unterstützung zu bekommen.

Nachstehende Medien berichteten abschließend über den wegweisenden Ausgang der Klage, bzw. zur Situation HIV-positiver Menschen im Job:

Der Standard: <link https: fbcdn-sphotos-e-a.akamaihd.net hphotos-ak-xpt1 v t1.0-9>derstandard.at/2000030330754/Diskriminierung-Land-Tirol-zu-35-000-Euro-verurteilt

Tiroler Tageszeitung: <link http: www.tt.com panorama verbrechen land-tirol-laut-lambda-wegen-diskriminierung-verurteilt.csp>www.tt.com/panorama/verbrechen/11078643-91/land-tirol-laut-lambda-wegen-diskriminierung-verurteilt.csp 

und

<link http: www.tt.com panorama historisches-tiroler-urteil-gegen-diskriminierung.csp>www.tt.com/panorama/11152051-92/historisches-tiroler-urteil-gegen-diskriminierung.csp

<link http: www.tt.com panorama historisches-tiroler-urteil-gegen-diskriminierung.csp>
ORF online<link http: tirol.orf.at news stories>tirol.orf.at/news/stories/2755742/

ORF in Tirol Heute: <link http: tvthek.orf.at program tirol-heute hiv-positiver-kontra-land>tvthek.orf.at/program/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/11894231/HIV-Positiver-kontra-Land/11898303

 

Der Standard: <link http: derstandard.at hiv-positiv-im-job-die-tabuisierung-wuetet>derstandard.at/2000032274794/HIV-positiv-im-Job-Die-Tabuisierung-wuetet

Kurier: <link http: kurier.at chronik oesterreich wegen-hiv-infektion-entlassen-land-tirol-wegen-diskriminierung-verurteilt>kurier.at/chronik/oesterreich/wegen-hiv-infektion-entlassen-land-tirol-wegen-diskriminierung-verurteilt/178.838.691

Heute: <link http: www.heute.at lifestyle gesundheit>www.heute.at/lifestyle/gesundheit/HIV-Positiver-erhaelt-nach-Kuendigung-Schadensersatz;art23696,1255560

Queer.de: <link http: www.queer.de>www.queer.de/detail.php

<link http: www.heute.at lifestyle gesundheit>

 

For what was the donated money spent?

Die im Rahmen des Projekts mit Respekt.net lukrierten Spenden wurden zur Gänze zur Deckung von Gerichts- und Verwaltungsgebühren, bzw. zur  Abdeckung der bislang angefallenen Gerichtskosten herangezogen.

Administrative Aufwendungen, etwa für Werbung, Marketing, Porti udgl. wurden ausschließlich ehrenamtlich, bzw. aus den Mitteln des Rechtskomitee LAMBDA bestritten, sodass die lukrierte Gesamtsumme zur Gänze dem Betroffenen zu Gute kommt.

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Project news

  • Sensationelles Urteil: Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen

    Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Untersch…

    Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

     

    Der erfolgreiche Kläger ist hiv-positiv und wurde 2012 von der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) und versuchter Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt, weil er mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguß in den Mund hatte. Diese Anklage war absurd und menschenrechtswidrig und fußte auf der Anzeige seines ehemaligen Partners. Da Oralverkehr ohne Ejakulation exakt den staatlich propagierten Safer Sex Regeln entspricht, wurde der Mann freigesprochen. Die Richterin attestierte ihm ausdrücklich, sich völlig richtig verhalten zu haben. Dennoch erhielt der völlig unschuldig Angeklagte nur 6% seiner Verteidigungskosten ersetzt ...

     

     

    Nur 6% der Kosten ersetzt

     

    Und sein Expartner verfolgte ihn weiter. Unter anderem schrieb er an den Arbeitgeber seines früheren Partners, das Land Tirol, Briefe, in denen er wieder die unhaltbaren Anschuldigungen wiederholte und ihn als Hiv-positiv und homosexuell geoutet hat. Der Mann wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert, wo Hiv und das Strafverfahren als auch die Homosexualität Thema waren. Der Vorgesetzte meinte, der Dienstnehmer hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die Hiv-Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als hiv-positiver Homosexueller erpressbar und es sei für ihn daher wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsieht. Wenige Tage später hat der Arbeitgeber, das Land Tirol, das Dienstverhältnis aufgelöst.

     

     

    Gestalkt, zwangsgeoutet und gefeuert

     

    Im darauf durchgeführten Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol begründete das Land Tirol die Auflösung ausschließlich damit, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte, obwohl er nach Strafverfahren nicht gefragt worden war, obwohl er (lange vor dem Einstellungsgespräch) wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde und obwohl ihn die Anklage und das Strafverfahren auf Grund seines Hiv-Status massiv diskriminiert hatte. Die Äußerungen des Vorgesetzten bezüglich der sexuellen Orientierung wurden bestritten und eine Entschuldigung ebenso abgelehnt wie Schadenersatz. Ein Schreiben an den Landeshauptmann beantwortete dieser über eine Anwaltskanzlei, die mitteilte, dass keinerlei Vergleichsbereitschaft bestehe.

     

    Der gefeuerte Dienstnehmer hat das Land Tirol geklagt. Trotz der dankenswerten teilweisen Unterstützung des Verfahrens durch den Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneniniativen war diese Klage gegen das mächtige und mit Steuergeldern prozessierende Land Tirol für den Mann ein enormes Kostenrisiko. Nach über zwei Jahren Prozessdauer hat er nun recht erhalten.

     

    Das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol wegen der schweren Mehrfachdiskriminierung verurteilt (LG Innsbruck 30.12.2015, 45 Cga 122/13d). Gem. dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz muss das Land dem Mann über EUR 35.000,-- (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den (die) er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

     

    "Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", sagt der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, "Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit.".

     

    Hintergrund:

    www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2013/News_de_PA-XTRA295.pdf

    www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2012/News_de_PA-121221-Freispruch.pdf

     

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     Rechtskomitee LAMBDA - Vereinigung zur Wahrung der
    Rechtskomitee LAMBDA - Vereinigung zur Wahrung der
    04.04.2016
    - 07:41

What is the project about?

HIV-positiv: kriminalisiert, gemobbt & gefeuert!

Ein HIV-positiver Mann wird angeklagt, weil er die Safer Sex Regeln eingehalten hatte (Oralsex ohne Ejakulation in den Mund). Das Strafgericht spricht ihn frei, weil er sich völlig richtig verhalten hatte. Trotz der absurden und menschenrechtswidrigen Anklage  erhält er praktisch keinen Kostenersatz. Sein Ex-Partner verfolgt ihn weiter, outet ihn allerorts als HIV-positiv und verleumdet ihn. Sein Arbeitgeber kündigt ihm wegen der seinerzeitigen Anklage.

Bitte unterstützen sie uns, dieses wichtige Präzedenzverfahren vor Gericht erfolgreich zu Ende zu führen und die Diskrimierung HIV-positiver Menschen zu bekämpfen!

Die Diskrimierung HIV-positiver Menschen am Arbeitsplatz ist nach wie vor leider Realität. Um dieses Präzedezverfahren abzuschließen und damit ein deutliches Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu setzen, benötigen wir ihre finanzielle Unterstützung im Prozess gegen den ehemaligen Arbeitgeber.

What happens with the money if financing was successful

Das Gesamtbudget beläuft sich auf rd. 10.100 EUR und umfasst Kosten für die Klage in erster Instanz gegen den ehemaligen Arbeitgeber.

Davon wurden bisher 5.500 EUR durch SpenderInnen und Eigenmittel des Betroffenen aufgebracht, weitere 2.600 EUR sollen durch Spenden und Leistungen von Mitgliedern des Rechtskomitee LAMBDA bereitgestellt werden.

Der verbleibende Restbetrag von 2.000 EUR soll mittels der Aktion auf Respekt.net lukriert werden.

Sämtliche Aufwendungen und Kosten für Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit udgl. werden im konkreten Fall kostenlos von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und RKL-Mitgliedern erbracht.

 

HIV-positiv: kriminalisiert, gemobbt & gefeuert

Ein HIV-positiver Mann wird angeklagt, weil er die Safer Sex Regeln eingehalten hatte (Oralsex ohne Ejakulation in den Mund). Das Strafgericht spricht ihn frei, weil er sich völlig richtig verhalten hatte. Kostenersatz erhält er praktisch keinen. Sein Expartner verfolgt ihn weiter, outet ihn allerorts als HIV-Positiv und verleumdet ihn. Sein Arbeitgeber feuert ihn wegen der seinerzeitigen (absurden und menschenrechtswidrigen) Anklage.

CU ist HIV-positiv und wurde 2012 von der Staatsanwaltschaft wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) und versuchter Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt, weil er mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguss in den Mund hatte. Diese Anklage war absurd und menschenrechtswidrig und fußte auf der Anzeige seines ehemaligen Partners.

Nur 6% der Kosten ersetzt

Da Oralverkehr ohne Ejakulation exakt den staatlich propagierten Safer Sex Regeln entspricht, wurde CU freigesprochen. Die Richterin attestierte ihm ausdrücklich, sich völlig richtig verhalten zu haben. Dennoch erhielt CU nur 6% seiner Verteidigungskosten ersetzt ...

Sein Expartner verfolgte ihn weiter. Er machte die Adresse seines Vaters ausfindig und hat diesem einen Brief geschrieben, in dem er seine unhaltbaren Anschuldigungen, er sei durch CU gefährdet worden, wiederholte und ihn als HIV-positiv geoutet hat, wovon sein Vater bis dahin nichts gewusst hatte. CU hoffte, dass dies ein einmaliger Vorfall bleiben werde.

Gestalkt und zwangsgeoutet

Zwei Monate später schrieb der Expartner jedoch an den Arbeitgeber sowie auch an regionale Medien Briefe, in denen er wieder die unhaltbaren Anschuldigungen, bis hin zum versuchten Mord, wiederholte und CU als HIV-positiv und homosexuell geoutet hat. CU wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert, wo HIV und das Strafverfahren als auch die Homosexualität Thema waren. Der Vorgesetzte meinte, CU hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die HIV Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als HIV-positiver Homosexueller erpressbar und für ihn daher wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsieht. Wenige Tage später hat der Arbeitgeber, in dem Fall das zuständige Bundesland, das Dienstverhältnis aufgelöst.

Vom Arbeitgeber gefeuert 

Im darauf durchgeführten Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Arbeitgebers begründete dieser die Auflösung ausschließlich mit einem befürchteten Medienwirbel und damit, dass CU bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte, obwohl er nach Strafverfahren nicht gefragt worden war, obwohl er (lange vor dem Einstellungsgespräch) wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde und obwohl ihn die Anklage und das Strafverfahren auf Grund seines HIV-Status massiv diskriminiert hatte.

Die Äußerungen des Vorgesetzten bzgl. der sexuellen Orientierung wurden bestritten und eine Entschuldigung ebenso abgelehnt wie Schadenersatz. Ein Schreiben an den zuständigen Landeshauptmann - als obersten Dienstherrn - beantwortete dieser über eine Anwaltskanzlei, die mitteilte, dass keinerlei Vergleichsbereitschaft bestehe.

Auch der Expartner zeigte keinerlei Schuldeinsicht, weshalb CU nur die Klage blieb. Der Expartner hat sich sofort nach Klagseinbringung einsichtig gezeigt. Der ehemalige Arbeitgeber hingegen zeigt keinerlei Einsicht und kämpft das Verfahren mit allen Mitteln durch.

Bitte unterstützen sie uns, dieses wichtige Präzedenzverfahren vor Gericht erfolgreich zu Ende zu führen und die Diskrimierung HIV-positiver Menschen zu bekämpfen!

Die Diskrimierung HIV-positiver Menschen am Arbeitsplatz ist nach wie vor leider Realität. Um dieses Präzedezverfahren abzuschließen und damit ein deutliches Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu setzen, benötigen wir ihre finanzielle Unterstützung im Prozess gegen den ehemaligen Arbeitgeber.

Über unserer <link http: www.rklambda.at>Homepage, Presseaussendungen, Newsletter und die Zeitschrift JUS AMANDI und unserer <link https: www.facebook.com pages rechtskomitee-lambda-rkl>Facebook Seite informieren wir laufend über die Fortschritte und Entwicklungen in diesem Fall. 

 

Ziele des Rechtskomitee LAMBDA

Ziel des Rechtskomitee LAMBDA ist die Beendigung jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlich l(i)ebender und transidenter Frauen und Männer in allen Rechtsbereichen, sowie die konsequente Verankerung des Grund- und Menschenrechts auf Selbstbestimmung des Sexual- und Liebeslebens, wie es in Grundzügen bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem österreichischen Verfassungsgerichtshof anerkannt wird, in der Gesetzgebung und Umsetzung in der Rechtspraxis.

Wer ist das Rechtskomitee LAMBDA

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, NRAbg Petra Bayr und BRAbg Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vormalige Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (<link http: www.rklambda.at festakt index.htm>www.rklambda.at/festakt/index.htm).

Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

Projektstandort: Linke Wienzeile 102, 1060 Wien, Austria

Funding target:
€ 2.000,-
Handling fee:
€ 197,-
Crowdfunding amount:
€ 2.197,-

Sensationelles Urteil: Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen

Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

 

Der erfolgreiche Kläger ist hiv-positiv und wurde 2012 von der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) und versuchter Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt, weil er mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguß in den Mund hatte. Diese Anklage war absurd und menschenrechtswidrig und fußte auf der Anzeige seines ehemaligen Partners. Da Oralverkehr ohne Ejakulation exakt den staatlich propagierten Safer Sex Regeln entspricht, wurde der Mann freigesprochen. Die Richterin attestierte ihm ausdrücklich, sich völlig richtig verhalten zu haben. Dennoch erhielt der völlig unschuldig Angeklagte nur 6% seiner Verteidigungskosten ersetzt ...

 

 

Nur 6% der Kosten ersetzt

 

Und sein Expartner verfolgte ihn weiter. Unter anderem schrieb er an den Arbeitgeber seines früheren Partners, das Land Tirol, Briefe, in denen er wieder die unhaltbaren Anschuldigungen wiederholte und ihn als Hiv-positiv und homosexuell geoutet hat. Der Mann wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert, wo Hiv und das Strafverfahren als auch die Homosexualität Thema waren. Der Vorgesetzte meinte, der Dienstnehmer hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die Hiv-Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als hiv-positiver Homosexueller erpressbar und es sei für ihn daher wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsieht. Wenige Tage später hat der Arbeitgeber, das Land Tirol, das Dienstverhältnis aufgelöst.

 

 

Gestalkt, zwangsgeoutet und gefeuert

 

Im darauf durchgeführten Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol begründete das Land Tirol die Auflösung ausschließlich damit, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte, obwohl er nach Strafverfahren nicht gefragt worden war, obwohl er (lange vor dem Einstellungsgespräch) wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde und obwohl ihn die Anklage und das Strafverfahren auf Grund seines Hiv-Status massiv diskriminiert hatte. Die Äußerungen des Vorgesetzten bezüglich der sexuellen Orientierung wurden bestritten und eine Entschuldigung ebenso abgelehnt wie Schadenersatz. Ein Schreiben an den Landeshauptmann beantwortete dieser über eine Anwaltskanzlei, die mitteilte, dass keinerlei Vergleichsbereitschaft bestehe.

 

Der gefeuerte Dienstnehmer hat das Land Tirol geklagt. Trotz der dankenswerten teilweisen Unterstützung des Verfahrens durch den Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneniniativen war diese Klage gegen das mächtige und mit Steuergeldern prozessierende Land Tirol für den Mann ein enormes Kostenrisiko. Nach über zwei Jahren Prozessdauer hat er nun recht erhalten.

 

Das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol wegen der schweren Mehrfachdiskriminierung verurteilt (LG Innsbruck 30.12.2015, 45 Cga 122/13d). Gem. dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz muss das Land dem Mann über EUR 35.000,-- (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den (die) er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

 

"Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", sagt der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, "Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit.".

 

Hintergrund:

www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2013/News_de_PA-XTRA295.pdf

www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2012/News_de_PA-121221-Freispruch.pdf

 

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04.04.2016
- 07:41