Was passiert mit meinem Geld?

Das Projekt ist erfolgreich finanziert

Wenn das Zielbudget des Crowdfundings eines Projekts erreicht wird, für welches Sie gespendet haben, gilt das Projekt als ausfinanziert und Ihr Geld wird an die Projekt-InitiatorInnen überwiesen. Die Projekt-InitiatorInnen müssen je nach Projektgröße und Art eine Abwicklungsgebühr zwischen 2,5% und 12% brutto an die Betriebs-GmbH entrichten, wobei diese bei der Geldauszahlung an die Projekt-InitiatorInnen einbehalten wird. Die Abwicklungsgebühr wird für den Betrieb der Crowdfunding-Plattform und aller damit verbundenen Ausgaben der Betriebs-GmbH verwendet.

Die Projekt-InitiatorInnen sind verpflichtet einen Abschlussbericht zu ihrem Projekt abzuliefern. Sie können also nach der Umsetzung nachlesen, was mit Ihrem Geld konkret passiert ist.

Das Projekt schafft die Finanzierung nicht

Erreicht das Projekt das Zielbudget oder die Finanzierungsschwelle nicht, werden die gespendeten Gelder an die Projekt-InitiatorInnen nicht weitergeleitet. Es liegt dann an Ihnen zu entscheiden, was mit dem gespendeten Geld passieren soll. Dasselbe gilt, wenn ein ausfinanziertes Projekt nicht umgesetzt werden kann und die Betriebs-GmbH das Geld von Projekt-InitiatorInnen zurückerhält (z.B. wegen Krankheit von Projekt-InititatorInnen).

Grundsätzlich werden Ihnen als Projekt-SpenderIn automatisch andere Projekte mit dem nächsthöchsten Finanzierungsgrad in Bezug auf die Finanzierungsschwelle in absteigender Reihenfolge vorgeschlagen, damit andere Projekte die Finanzierungsschwelle erreichen.

Sie können als Projekt-SpenderIn das gespendete Geld aber auch der Crowdfunding-Plattform für deren Betrieb oder dem Verein Respekt.net widmen.

Sollten Sie keine der angebotenen Alternativen befürworten, können Sie per E-Mail eine Rückzahlung des Geldes verlangen. Dafür müssen Sie Ihre vollständigen Identifikationsdaten (Vorname, Familienname, Adresse, Bankverbindung, IBAN und BIC) bekannt geben.

Sie haben nach der Information, dass die Finanzierung eines Projekts gescheitert ist, 14 Tage Zeit zu reagieren. Sollten Sie in dieser Frist nicht reagieren, wird das als Zustimmung gewertet, dass Sie das Geld an eines der Projekte mit dem nächsthöchsten Finanzierungsgrad in Bezug auf die Finanzierungsschwelle in absteigender Reihenfolge zuordnen möchten. Damit müssen Sie also nicht unbedingt per E-Mail reagieren.