Was verstehen wir unter gemeinnützigen Projekten?

Respekt.net orientiert sich an folgender Definition von Gemeinnützigkeit:

Die Tätigkeit, die gemeinnützig sein will, setzt ein Zweifaches voraus: sie muss einerseits unmittelbar, uneingeschränkt und dauernd auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet sein und darf anderseits nur in uneigennütziger Weise erfolgen. 

Gemeinnützige Projekte müssen sich nicht an die Zivilgesellschaft als Ganzes richten, sondern können bestimmte Gruppen fokussieren, wie Armutsgefährdete, Kinder oder ältere Menschen. So vielfältig und umfangreich die Institutionen des Staates, die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Lebensbilder der Menschen sind, so vielfältig sind auch die Themenstellungen gemeinnütziger Projekte.

Gemeinsamkeiten gemeinnütziger Projekte sind, dass sie:

  • auf die Gestaltung politischer Prozesse und/oder sozialer Lebensbedingungen ausgerichtet sind und nicht nur private Interessen verfolgen,
  • auf die Lebensrealität mehrerer Menschen und/oder die öffentliche Meinung Einfluss haben,
  • weder marktwirtschaftlich-profitorientiert noch staatlich organisiert sind und damit ein Mindestmaß an Autonomie von Markt und Staat aufweisen,
  • im Rahmen gemeinsamen Handelns stattfinden. Das bedeutet, im Rahmen von losen Gruppen, Organisationen, Initiativen oder sozialer Bewegungen.

Die Gründung von neuen politischen Parteien verstehen wir als Bereicherung des demokratischen Spektrums. Deshalb können Initiativen, die noch nicht in einem Parlament auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene vertreten sind, bei uns ein Projekt einreichen.