Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform www.respekt.net, betrieben von der Respekt.net GmbH

Stand: 3. Jänner 2022 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zwischen der Respekt.net GmbH (mit der Firmenbuchnummer 337 892 a) – im Folgenden kurz „RN-GmbH“ -  die sich zu 100 % im Besitz des gemeinnützigen Vereins Respekt.net (mit der ZVR-Nr 389 872 535) – im Folgenden kurz „RN-Verein“ - befindet und allen Benutzer*innen der Crowdfunding-Plattform Respekt.net. 

Wird im Folgenden der Begriff Benutzer*in verwendet, sind damit die Rollen, wie im Kapitel 4 definiert, gemeint.

Für die Corporate Respekt-Administrator*in und die Corporate Respekt-Benutzer*in gelten die Nutzungsbedingungen in einer sinnvoll auf ihre eingeschränkten Benutzer*innenrechte übertragenen Form. 

Sie erhalten direkt auf der Website www.respekt.net oder über eine Respekt.net-Extranet-Anwendung (kurz Corporate Respekt) oder eine Direktspendenanbindung eines Projekt-Partners Zugang zu Informationen der RN-GmbH und des RN-Verein sowie zu Inhalten anderer Benutzer*innen. 

Für alle Aktivitäten auf www.respekt.net und in Corporate Respekt bzw. auch in Direktspendenanbindungen gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen der RN-GmbH. Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen der Benutzer*innen, der Corporate Respekt-Vertragspartner*innen und der Projekt-Partner*innen erlangen keinerlei Gültigkeit, außer sie werden Teil einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit der RN-GmbH.

1.1. ZUGANG ZUR CROWDFUNDING-PLATTFORM

Der Zugang zur Crowdfunding-Plattform ist in unterschiedlicher Form möglich: 

Anonymen Benutzer*innen der Crowdfunding-Plattform stehen alle frei zugänglichen Bereiche sowie der statische Inhalt offen. Sie können keine Projekte anlegen oder einreichen oder an Votings teilnehmen. Auch für anonyme Benutzer*innen gelten die gegenständlichen Nutzungsbedingungen. Darunter fallen auch Gastspender*innen. 

Wenn Sie sich auf Respekt.net registrieren, dann wird ein Benutzerkonto für Sie eingerichtet und Sie können Details zu Projekten einsehen, Projekte anlegen und viele andere Aktionen setzen. Sie gelten auf der Plattform als „einfache“ bzw. „registrierte“ Benutzer*in. Als registrierte Benutzer*in können Sie auch eine Organisation (juristische Person) anlegen, die dann ebenfalls als registrierte Benutzer*in gilt. 

Gastspender*innen erhalten kein Benutzerkonto und können daher auch keine Details zu den Projekten einsehen und keine Projekte anlegen. Teilweise abweichende Regelungen gelten für die Benutzer*innen von Corporate Respekt-Anwendungen (siehe Punkt 14).

2. REGISTRIERUNG AUF WWW.RESPEKT.NET

2.1. ALLGEMEINES BENUTZERKONTO ANLEGEN

Sie können bei der Online-Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort selbst festlegen. Pflichtfelder direkt bei der Registrierung sind Vor- und Nachname sowie die E-Mailadresse und das Geburtsdatum.

Sie müssen im Zuge des Registrierungsvorgangs bestätigen, dass Sie die vorliegenden Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform akzeptieren. Sie können die Nutzungsbedingungen downloaden oder auch direkt aus dem angegebenen Link die Nutzungsbedingungen ausdrucken. Ein Zugang zu den registrierungspflichtigen Bereichen ohne Bestätigung der Nutzungsbedingungen ist ausgeschlossen.

Unmittelbar nach dem Registrierungsvorgang erhalten Sie eine E-Mail über die Anlage ihres Benutzerkontos. Sie müssen Ihre Registrierung durch das Anklicken eines Bestätigungslinks abschließen. Damit verhindern wir, dass sich jemand ohne Information an Sie unter Ihrer E-Mail fälschlicherweise anmeldet und stellen zudem sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist. 

Sie können sich auch über Facebook-Connect (Facebook-Connect Button finden Sie nach dem Klicken auf Registrieren ganz oben rechts) registrieren und laufend einloggen. Falls Sie auf Facebook nicht Ihren richtigen Namen verwenden, müssen Sie in Ihren Benutzer*innen-Daten (Menüpunkt „Mein Profil“) Ihren Vornamen und Nachnamen richtig stellen. Auf www.respekt.net ist keine Registrierung ohne Angabe des richtigen Vornamens und Nachnamens zulässig.

2.2. ERWEITERTES BENUTZERKONTO

Wenn Sie auf www.respekt.net mit einem Projekt um finanzielle Unterstützung (Geldspenden) werben möchten, müssen Sie nach dem Login im Menüpunkt "Mein Profil" (rechts oberhalb des Slider-Bildbereichs) Ihr Profil vollständig befüllen. 

Die Rollen Projekt-Initiator*in, Projekt-Expert*in, Projekt-Spender*in (wenn diese Rolle nicht durch Gutscheineinlösung, sondern durch Geldspende aktiviert wird), Gastspender*in, Spender- oder Verdoppler-Gruppenanleger*in und Gutscheinkäufer*in sind nur uneingeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (Volljährigkeit, Mündigkeit, keine bestellten Sachwalter etc.) oder juristischen Personen (Organisationen) vorbehalten. Zur Überprüfung der Volljährigkeit ist im Benutzerprofil (Menüpunkt „Mein Profil“) die korrekte Angabe des Geburtsdatums notwendig. Ein Zugang zu den Bereichen, die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit erfordern, ist erst nach Eingabe des Geburtsdatums möglich. Gastspender*innen bestätigen durch ihre Überweisung, dass sie volljährig sind.

Für nichtvolljährige natürliche Personen stehen die Rollen einfache Benutzer*in, Projekt-Fan und Projekt-Akteur*in offen.

2.3. BENUTZER*IN ÜBER EINE DIREKTSPENDENANBINDUNG

Wenn Sie direkt auf der Website eines Projekt-Partners Ihre Spende erfassen und direkt von dieser Website zur Zahlungsplattform unseres Internet-Zahlungs-Providers verbunden werden, handelt es sich um eine Direktspendenanbindung. Sollten Sie eine Spende an ein Projekt via einer Direktspendenanbindung eines Projekt-Partners vornehmen, so werden Sie abhängig von der Direktanbindungslösung entweder registriert oder Ihre angegebenen Daten werden bei uns in der Datenbank nur dokumentiert. Ihre Direktspende wird daher entweder unter Ihrem Namen oder unter dem Namen eines speziellen Direktspenden-Benutzers des Projekt-Partners auf der Crowdfunding-Plattform angezeigt. Wenn Sie nicht registriert werden, dann können Sie die sonstigen Funktionen der Crowdfunding-Plattform nicht nutzen. Sie akzeptieren durch Ihre Einzahlung via Direktanbindung eines Projekt-Partners die Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform. Nach Abschluss der Spende kommen Sie wieder zur Website des Projekt-Partners zurück.

2.4. BENUTZER*IN ÜBER GASTSPENDE

Gastspender*innen können bis zu maximal 100 Euro für ein Projekt spenden, ohne dass eine Registrierung auf www.respekt.net erforderlich ist. Sie können bei der Spendeneingabe auswählen, ob Sie namentlich als Spender*in aufscheinen wollen. Sollten Sie dies nicht auswählen, wird Ihre Spende als Gastspende dargestellt.

2.5. BENUTZER*IN EINER MANUELLEN SPENDE

Sollten Sie eine manuelle Spende (= Einzahlung einer Spende direkt auf das Projektekonto der RN-GmbH als Banküberweisung) tätigen, so werden Sie automatisch als Gastspender*in auf Basis der Kontoauszugsinformationen als Projekt-Spender*in durch die RN-GmbH registriert, jedoch ohne dass ein Profil angelegt wird. Ihre Spende scheint bei dem von Ihnen angegebenen Projekt als Gastspende auf. Sie akzeptieren durch Ihre manuelle Einzahlung die Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform (siehe Punkt 7).

3. GENERELLE VERANTWORTUNG ALLER BENUTZER*INNEN AUF DER CROWDFUNDING-PLATTFORM

Die Crowdfunding-Plattform ist den Werten von Respekt, Toleranz, Offenheit und Solidarität sowie dem Anspruchskatalog der Allgemeinen Erklärung der UN-Menschenrechte verpflichtet. Alle Benutzer*innen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang untereinander und bei allen weiteren Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gegenständlichen Services stehen. 

Alle Benutzer*innen haben selbst zu prüfen, dass ihre Aktivitäten auf der Crowdfunding-Plattform nicht gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder gegen Rechtsansprüche Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namensrecht, sonstige Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen. Insbesondere ist es allen Benutzer*innen verboten, nachfolgende Inhalte zu posten, zu publizieren, einzustellen oder Links mit derartigen Inhalten zu platzieren oder darauf zu verweisen sonst irgendeinen Zugang zu derartigen Inhalten zu ermöglichen oder anzubieten:

  • Inhalte, die den oben dargestellten Werten Respekt, Toleranz und Offenheit im Umgang mit anderen Benutzer*innen oder allen Menschen widersprechen;
  • Inhalte, die zu rechtswidrigen Handlungen oder Gewalt aufrufen;
  • Menschenfeindliche, gewaltverherrlichende oder rassistische Äußerungen bzw. Inhalte;
  • Pornographische; obszöne, sonstige sittenwidrige oder jugendgefährdende Inhalte;
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Beschimpfungen;
  • Irreführende Inhalte oder Angebote;
  • Rechtswidrige und/oder strafbare Inhalte oder Inhalte, die Rechte Dritter verletzen bzw. (Schaden)-Ersatzansprüche auslösen können.

Die RN-GmbH behält sich vor, derartige Inhalte samt allen Verweisen dazu zu löschen. Alle Benutzer*innen werden ersucht, das Auftauchen derartiger Inhalte dem Respekt.net-Büro office@respekt.net zu melden. Gleiches gilt für das Auftauchen von Betriebsproblemen oder Sicherheitsmängeln. 

Alle Benutzer*innen sind uneingeschränkt für ihre eigenen Inhalte, Kommentare, Aussagen oder ihr sonstiges Verhalten auf der Crowdfunding-Plattform verantwortlich. Die RN-GmbH stellt die Crowdfunding-Plattform zur Verfügung, aber überprüft die von Benutzer*innen eingegebenen Texte oder sonstigen Inhalte nicht. Die RN-GmbH übernimmt daher keine Haftung für Äußerungen oder Inhalte der Benutzer*innen. 

Registrierte Benutzer*innen und Corporate Respekt-Benutzer*innen sind verpflichtet, für eine sichere Verwahrung der Zugangsdaten zu sorgen und nichtberechtigten Zugriff zu verhindern. Die Weitergabe von Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort ist untersagt. Es sind alle Maßnahmen untersagt, die einen nichtberechtigten Zugriff auf Datenbanken der Crowdfunding-Plattform bewirken oder bewirken könnten. Es sind auch alle Maßnahmen untersagt, die einen reibungslosen Betrieb der Crowdfunding-Plattform einschränken oder gefährden. Benutzer*innen, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der RN-GmbH vom Zutritt zur Crowdfunding-Plattform oder von Corporate Respekt-Anwendungen fristlos ausgeschlossen werden.

4. MÖGLICHE ROLLEN AUF DER CROWDFUNDING-PLATTFORM

Alle Benutzer*innen verpflichten sich, richtige und vollständige Angaben zu ihrer Person (gilt sowohl für natürliche Personen [= Privatpersonen] als auch juristische Personen [= Organisationen]) zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch für manuelle Spender*innen, die direkt auf das Projektekonto der RN-GmbH einzahlen oder für Spender*innen, die über eine Direktspendenverbindung spenden und für Gastspender*innen. Die Benutzer*innen von Corporate Respekt-Anwendungen werden in einem gesonderten Verfahren angelegt und berechtigt (siehe Punkt 14). 

Sie können direkt in Ihrem Benutzer*innenprofil (Menüpunkt „Mein Profil“) die Rolle einer Projekt-Expert*n oder Projekt-Akteur*in auswählen. Sie können auch mehrere Rollen gleichzeitig annehmen. Wenn Sie keine Rolle auswählen bzw. durch Aktivität ausfüllen, gelten Sie auf der Plattform als einfache Benutzer*in. 

Jede im Folgenden spezifizierte Rolle ist mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten verbunden: 

  • Projekt-Initiator*innen reichen Projekte online ein und können diese bis zum Start der Finanzierungsphase bearbeiten. Sie können von anderen registrierten Benutzer*innen bezüglich ihrer Projekte kontaktiert werden. 
  • Gutscheinkäufer*innen erwerben online Respekt.net-Gutscheine und können diese selbst einlösen oder an andere weitergeben. Der Gutscheinkauf ist registrierten volljährigen natürlichen Personen oder Organisationen vorbehalten.
  • Projekt-Spender*innen spenden Geld in Projekte auf der Crowdfunding-Plattform und können Projekt-InitiatorInnen kontaktieren. Sie können - wenn die Kontaktdaten öffentlich sichtbar sind - von Projekt-Initiator*innen auf Respekt.net bezüglich der Finanzierung von Projekten kontaktiert werden.
  • Gastspender*innen können bis zu maximal 100 Euro spenden, ohne sich registrieren zu müssen. Es wird mit Ihren Daten kein Profil angelegt. Sie scheinen als Projekt-Spender*in auf, gelten aber nicht als Benutzer*in.
  • Spendergruppen-Anleger*innen legen eine Spendergruppe an und laden weitere Benutzer oder nichtregistrierte Personen ein, der Spendergruppe beizutreten und gemeinsam Geld für ein Projekt zu sammeln.
  • Verdoppler-Gruppen-Anleger*innen legen eine Spendergruppe mit Verdoppelungsfunktion an und laden weitere Benutzer oder nichtregistrierte Personen ein, der Spendergruppe beizutreten und Geld für ein Projekt zu sammeln, das von den Spendergruppen-Anleger*innen verdoppelt wird.
  • Zeit-Spender*innen spenden Zeit an Projekte und scheinen als Zeit-Spender*innen direkt beim jeweiligen Projekt auf. Sie können von Projekt-Initiator*innen auf Respekt.net bezüglich der Einlösung von Zeitspenden kontaktiert werden.
  • Projekt-Fans haben sich als Fans eines Projekts deklariert (Herz beim Titelbild eines Projekts).
  • Gutscheineinlöser*innen lösen Gutscheine ein. Bei einer Gutscheineinlösung über 100 Euro ist eine Registrierung erforderlich. Gastspender*innen können einen Gutschein unter 100 Euro ohne Registrierung einlösen. Gutscheineinlöser*innen müssen volljährig sein. 
  • Projekt-Expert*innen können Projekt-Initiator*innen auf ihre Fachexpertise zur Verfügung stellen und Projekt-Initiator*innen kontaktieren. Sie können von Projekt-Initiator*innen auf der Plattformbezüglich der inhaltlichen Unterstützung von Projekten kontaktiert werden.
  • Projekt-Akteuer*innen können Projekt-Initiator*innen ihre persönliche Zeit oder ihre organisatorische Unterstützung zur Verfügung stellen und Projekt-Initiator*innen kontaktieren. Sie können von Projekt-Initiator*innen auf der Plattform bezüglich der organisatorischen Unterstützung von Projekten kontaktiert werden.
  • Projekt-Betreuer*innen sind Mitarbeiter der RN-GmbH oder berechtigte ehrenamtlich Mitwirkende, die administrative Unterstützung für ein Projekt leisten.
  • Projekt-Partner*innen sind natürliche oder juristische Personen, die eine Vereinbarung über eine Direktspendenanbindung mit der RN-GmbH geschlossen haben oder von dieser für eine Direktspendenanbindung berechtigt wurden.
  • Corporate Respekt-Vertragspartner*innen sind natürliche oder juristische Personen, die einen Vertrag über eine Corporate Respekt-Anwendung mit der RN-GmbH geschlossen oder von dieser für eine Corporate Respekt-Anwendung berechtigt wurden.
  • Einfache registrierte Benutzer*innen können sich auf der Crowdfunding-Plattform bewegen, Projekte einsehen und Projekte kommentieren.

Wird eine explizite Zustimmung zu Zusendungen auf der Crowdfunding-Plattform gegeben, erhalten Benutzer*innen ggf. rollenspezifische Informationszusendungen per E-Mail von der RN-GmbH. Zudem gibt es automatisierte Zusendungen (Bestätigungs-E-Mails), die durch Aktionen auf der Crowdfunding-Plattform ausgelöst werden und nicht abbestellt werden können. Auch Informationen über Änderungen der Nutzungsbedingungen können nicht abbestellt werden.

5. REGELN FÜR PROJEKT-INITIATOR*INNEN

Projekt-Initiator*innen präsentieren gesellschaftspolitische Projekte auf der Crowdfunding-Plattform und suchen für die Umsetzung ihrer Projekte fachliche, organisatorische und/oder finanzielle Unterstützung von Dritten. Aus diesem Umstand ergeben sich besondere Verpflichtungen zur Sorgfalt für Projekt-Initiator*innen.

5.1. ÜBERPRÜFUNG VON ANGABEN

Projekt-Initiator*innen sind verpflichtet, richtige Angaben zu ihrer Person und zum eingereichten Projekt zu machen und ihre Identität nachzuweisen.

Sie ermächtigen die RN-GmbH ausdrücklich zur Überprüfung der Personenangaben und Durchsetzung der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen auch eine Abfrage beim zentralen Melderegister (ZMR) bei natürlichen Personen oder im Falle juristischer Personen (Organisationen) beim Vereinsregister oder Firmenbuch durch dafür befugte Dienstleister vornehmen zu lassen. Gibt es keine vollständige Übereinstimmung der angegebenen und aus der ZMR-, Vereinsregister- oder Firmenbuchabfrage stammenden Personendaten, werden Sie zur Berichtigung aufgefordert. Ist die Berichtigung nicht erfolgreich, so wird das Benutzerkonto der betroffenen Projekt-Initiator*in gesperrt.

5.2. VERWENDUNG DER ÜBERMITTELTEN GELDER UND DEREN PRÜFUNG

Projekt-Initiator*innen übernehmen die alleinige Verantwortung für die widmungsgemäße Verwendung der Gelder ab Überweisungseingang auf dem von ihnen angegebenen Bankkonto. Projekt-Initiator*innen stimmen einer Einsichtnahme bzw. Überprüfung des eingereichten Projekts und der zugesagten Mittelverwendung durch die RN-GmbH oder einen von dieser beauftragten Dritten in jeder Phase des Projekts zu und sind verpflichtet den Projekterfolg und die Projektabrechnung gegenüber der RN-GmbH darzustellen. 

Die RN-GmbH ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, Projektergebnisse oder die Projektdokumentation zu überprüfen. 

Die Projekt-Initiator*innen verpflichten sich zur Rückzahlung von Geldern, die sich aus einem Abbruch des Projekts, einer Auflösung eines etwaigen Projektvertrags oder einer widmungswidrigen Verwendung der Gelder ergeben. Grundsätzlich gilt auf der Crowdfunding-Plattform Respekt.net, dass mit der Höhe der finanziellen Zuwendungen durch Dritte auch die Ansprüche an die Dokumentation des Projekts steigen.

5.3. PROJEKT FÜR FORMULIERUNGSPHASE ANLEGEN

Projekte können nur von registrierten Benutzer*innen für die sogenannte Formulierungsphase angelegt werden. Alle mit * gekennzeichneten Felder im Online-Projektformular sind Pflichtfelder und wahrheitsgemäß sowie mit aktuellen Daten zu befüllen. Die RN-GmbH prüft, ob ein eingereichtes Projekt mit den Werten der Crowdfunding-Plattform übereinstimmt (siehe Punkt 3 – inhaltliche Prüfung). Nur unter dieser Bedingung wird ein Projekt akzeptiert und kann in der Formulierungsphase verbleiben. In dieser Phase können Projekte noch verändert werden. 

Es kann bereits um die Unterstützung von Projekt-Expert*innen und Projekt-Akteur*innen geworben werden. Projekt-Expert*innen oder Projekt-Akteur*innen dürfen nicht ohne deren nachweisliche Zustimmung zu einem Projekt durch die Projekt-Initiator*innen hinzugefügt werden. 

5.4. PROJEKT FÜR FINANZIERUNGSPHASE EINREICHEN

Wenn ein Projekt aus Sicht der Projekt-Initiator*innen fertig gestellt ist, kann es für die Finanzierungsphase (Zeitspanne, in der für das Projekt Geld gespendet werden kann) angemeldet werden (Klick auf „Prüfung beantragen“ im Menüpunkt „Projekt einreichen“). Für die Finanzierungsphase müssen alle Felder im Projektanmeldeformular des einzelnen Projekts richtig und vollständig befüllt werden. Die Befüllung wird automatisch überprüft. Sie erhalten umgehend eine Information über fehlende Daten. 

Wenn die automatische Routine erfolgreich war, wird eine Überprüfung durch die Projektbetreuer der RN-GmbH vorgenommen (formelle Prüfung). Das bedeutet, dass das Projekt nicht mehr von den Projekt-Initiator*innen verändert werden kann. Sollten die Projektbetreuer*innen Änderungen, Verbesserungen oder andere Hinweise zum Projekt haben, wird das Projekt wieder zur Bearbeitung freigegeben und kann von den Projekt-Initiator*innen bearbeitet werden. Zur endgültigen Freigabe müssen Projekt-Initiator*innen einen Projektvertrag unterzeichnen und der RN-GmbH retournieren. Zusätzlich werden Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird das Projekt für die Finanzierungsphase freigegeben. Ab diesem Zeitpunkt kann das Projekt nicht mehr verändert werden und ist für alle Benutzer*innen im vollen Umfang sichtbar.

Es ist bei allen Projekten erkennbar, ob es sich um ein Projekt in der Formulierungsphase, in der Finanzierungsphase oder in Umsetzung handelt. In der Formulierungsphase können die Projekt-Initiator*innen die Projekte noch verändern. Ab der Finanzierungsphase ist dies nicht möglich. 

5.4.1. Finanzierung festlegen

Finanzierungsschwelle: Der Betrag, der mindestens erreicht werden muss, damit ein Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann. Erst bei Erreichen der Finanzierungsschwelle innerhalb oder mit Abschluss der Finanzierungsphase ist ein Projekt erfolgreich. Eine Finanzierungsschwelle kann, aber muss nicht angegeben werden.

Finanzierungsziel: Die maximale Summe, die die Projektinitiator*innen einsammeln möchte, um das Projekt optimal umsetzen zu können. Die Projektinitiator*innen verpflichten sich, das Finanzierungsziel und die Finanzierungsschwelle (mindestens 50% des Zielbudgets) bei Projekteinreichung bekannt zu geben. Finanzierungsschwelle und Finanzierungsziel können ident sein.

Finanzierungsphase: Der Zeitraum, in welchem für das Projekt Spenden auf Respekt.net gesammelt werden können. Standardmäßig beträgt die Finanzierungsphase für Projekte bis zu einem Zielbudget von 3.000 Euro maximal vier Monate, über 3.000 Euro Zielbudget maximal sechs Monate. Ein kürzerer Zeitraum kann in Abstimmung mit den Projektbetreuer*innen gewählt werden.

Zielbudget: Die gesamte Summe, die auf Respekt.net gesammelt werden muss, um das Finanzierungsziel des Projektes zu erreichen. Das Zielbudget setzt sich zusammen aus Finanzierungsziel und Abwicklungsgebühr.

Abwicklungsgebühr: Bei erfolgreicher Finanzierung eines Projekts wird eine Abwicklungsgebühr fällig. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Finanzierung der Plattform geleistet und die Unabhängigkeit von Großsponsoren sichergestellt. 

Die normal gestaffelte Abwicklungsgebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Finanzierungsziels: 

  • für die ersten EUR 15.000 des Finanzierungsbetrages: 10 % vom Finanzierungsbetrag
  • zusätzlich für den Betrag EUR 15.000 übersteigend bis EUR 50.000: 5 % von diesem Betrag
  • und zusätzlich für Beträge EUR 50.000 übersteigend: 2,5 % von diesem Betrag

Beispiel 1: Finanzierungsziel beträgt EUR 10.000 
10 % davon sind EUR 1.000 Abwicklungsgebühr
Zielbudget = EUR 11.000 

Beispiel 2: Finanzierungsziel beträgt EUR 20.000
10 % von EUR 15.000 sind EUR 1.500
zusätzlich 5 % der weiteren EUR 5.000 (=20.000-15.000) sind EUR 250
gesamte Abwicklungsgebühr sind EUR 1.750
Zielbudget = EUR 21.750

Sollte die Abwicklungsgebühr prozentuell zwischen Finanzierungsschwelle und Finanzierungsziel variieren, so wird die Abwicklungsgebühr aufgrund der Summe des gespendeten Geldes am Ende der Finanzierungsfrist berechnet.

Beispiel: Finanzierungsziel = EUR 8.000
Zielbudget (inkl. Abwicklungsgebühr) = EUR 8.800
Finanzierungsschwelle zu Beginn auf EUR 6.000 festgelegt
am Ende der Finanzierungsphase erreichte Spendensumme = EUR 6.600
neu errechnete Abwicklungsgebühr = EUR 600
erreichte Mittel für das Projekt = EUR 6.000

Abwicklungsgebühr bei Dankeschön- und/oder Dauerprojekten: Bei Dankeschön- und/oder Dauerprojekten ergibt sich zusätzlich ein Aufschlag von 2 % auf die Abwicklungsgebühr.

Im Falle von speziellen Kooperationen können davon abweichende Konditionen vereinbart werden.

5.5. PROJEKTENDE

Es gibt fünf standardmäßige Arten, wie ein Projekt endet:

Das Projekt hat das Zielbudget vollständig erreicht: Ab diesem Zeitpunkt gilt das Projekt als erfolgreich finanziert, es können für das Projekt selbst keine Spenden mehr auf Respekt.net getätigt werden. Selbst wenn das zeitliche Datum der Finanzierungsphase noch nicht erreicht ist, gilt das Projekt als finanziert, weil es das Zielbudget erreicht hat.

Das Projekt hat das Zielbudget am Ende der Finanzierungsphase nicht erreicht, aber hat die Finanzierungsschwelle überschritten: Das Projekt gilt als erfolgreich finanziert, die Abwicklungsgebühr wird aus der erreichten Summe neu berechnet. 

Das Projekt hat das Zielbudget am Ende der Finanzierungsphase nicht erreicht und es gibt keine Finanzierungsschwelle: Das Projekt gilt hiermit als gescheitert, es erfolgt keine Auszahlung an die Projekt-Initiator*innen. Die Projektspender*innen werden von den Projektbetreuer*innen über die weitere Vorgehensweise bezüglich der getätigten Spende kontaktiert (siehe Punkt 6.1.3).

Das Projekt hat das Zielbudget am Ende der Finanzierungsphase nicht erreicht und hat die Finanzierungsschwelle ebenso nicht überschritten: Das Projekt gilt als gescheitert und wird dementsprechend behandelt.

Die Projekt-InitiatorInnen stoppen ein Projekt in der Finanzierungsphase: Dieses Projekt gilt als gescheitert und wird dementsprechend behandelt.

5.5.1. Begrifferklärung Projektkonto

Die Geldmittel für Projekte werden grundsätzlich auf einem gesonderten Projektkonto der RN-GmbH verwaltet und nach Erreichen des Zielbudgets und vollständiger Gutschrift der Geldspenden auf dem Projektkonto auf das benannte Bankkonto der Projekt-Initiator*innen gutgeschrieben. 

Die Spesen des Geldverkehrs und die Kontoführungskosten des gesondert verwalteten Projektbankkontos der RN-GmbH werden von dieser selbst getragen. 

Das Projektkonto zählt nicht zum Vermögen der RN-GmbH. Die Gebarung des Projektbankkontos der RN-GmbH wird von einer renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei gesondert überprüft und das Testat wird jährlich im Nachhinein auf der Crowdfunding-Plattform veröffentlicht.

5.5.2. Auszahlung und Mittelverwendung

Die Projekt-Initiator*innen erhalten gemäß Projektvertrag das Zielbudget sowie gegebenenfalls die Unterstützung von Menschen, die ihre Arbeitszeit und/oder ihr Wissen zur Verfügung stellen. Sie erhalten zudem eine Rechnung von der RN-GmbH über eine Abwicklungsgebühr. Die Abwicklungsgebühr wird von der RN-GmbH bei der Weiterleitung der Gelder vom Projektkonto einbehalten. 

Die Projekt-Initiator*innen sind ab Erhalt der Gelder der Projekt-Spender*innen für die widmungsgemäße Verwendung derselben verantwortlich. Die RN-GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass ausreichend Spender*innen gefunden werden können oder ob diese die Spende auch tatsächlich bezahlen, wenn sie etwas dergleichen auf der Crowdfunding-Plattform ankündigen. Wird die Finanzierungsschwelle nicht erreicht, stehen zwar weiterhin jene Menschen zur Verfügung, die sich zur Mitarbeit gemeldet haben, allenfalls getätigte Geldspenden der Projekt-Spender*innen werden aber nicht an die Projekt-Initiator*innen weitergereicht.

Abweichende Regeln gelten für Dauerprojekte, die die gesammelten Geldspenden laufend (monatlich oder quartalsweise je nach Höhe der Spenden) laut Vereinbarung erhalten. 

Wird bei einem Projekt die Finanzierungsschwelle nicht erreicht, so liegt es an den Projekt-Spender*innen zu entscheiden, was mit der Spende passieren soll. Es kann auch eine Anfrage auf die Projekt-Initiator*innen zukommen, ob ein Projekt mit einem inhaltlich ähnlichen Projekt zusammengelegt werden darf, um eine Finanzierung wahrscheinlicher zu machen. Projekt-Initiator*innen können auch Projekt-Partner für Direktspendenverbindungen werden. 

5.6. DOKUMENTATION UND ABSCHLUSSBERICHT DES PROJEKTS

Die Projekt-Initiator*innen sind zu einer Dokumentation sowie Darstellung des Projekterfolgs und zu einer Projektabrechnung den Projekt-Spender*innen und der RN-GmbH verpflichtet. Auch die verbrauchten Zeitspenden und Expertenwissen sind zu dokumentieren. 

Die Projekt-Initiator*innen von Projekten in der Finanzierungsphase und der Umsetzungsphase sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen (zumindest quartalsweise) in ihrem Projektprofil im Bereich „News“ über die Entwicklungen in ihrem Projekt zu informieren. 

5.6.1. Abschlussbericht für Projekte bis 3.000 Euro Zielbudget

Projekt-Initiator*innen eines Projekts bis 3.000 Euro Zielbudget müssen binnen vier Wochen nach Projektabschluss oder Abbruch des Projekts einen Projektabschlussbericht erbringen. Der Abschlussbericht muss beim jeweiligen Projekt auf der Plattform im Bereich „Abschlussbericht“ eingetragen werden. 

Gefordert sind mindestens zwei Bilder, eine ausführliche Beantwortung der vier Themenbereiche auf der Plattform sowie eine tabellarische Kostenaufstellung mit beigelegten Rechnungen.

5.6.2. Abschlussbericht für Projekte mit Zielbudget von mehr als 3.000 Euro 

Projekt-Initiator*innen eines Projekts mit mehr als 3.000 Euro Zielbudget müssen binnen zwei Monaten nach Projektabschluss oder Abbruch des Projekts einen Projektabschlussbericht erbringen. Der Abschlussbericht muss beim jeweiligen Projekt auf der Plattform im Bereich „Abschlussbericht“ eingetragen werden.

Gefordert sind mindestens vier Bilder, eine ausführliche Beantwortung der vier Themenbereiche auf der Plattform mit mindestens 500 Wörtern sowie eine tabellarische Kostenaufstellung mit beigelegten Rechnungen.

5.6.3. Abschlussbericht für Projekte mit Zielbudget von mehr als 30.000 Euro 

Projekt-Initiator*innen eines Projekts mit mehr als 30.000 Euro Zielbudget müssen binnen zwei Monaten nach Projektabschluss oder Abbruch des Projekts einen Projektabschlussbericht erbringen. Der Abschlussbericht muss beim jeweiligen Projekt auf der Plattform im Bereich „Abschlussbericht“ eingetragen werden.

Gefordert sind mindestens fünf Bilder, eine ausführliche Beantwortung der vier Themenbereiche auf der Plattform mit mindestens 800 Wörtern, eine tabellarische Kostenaufstellung mit beigelegten Rechnungen und die Mittelverwendung ist mit einem gesonderten geprüften Rechnungsabschluss darzustellen.

5.6.4. Projektabschluss

Mit Übergabe des Projektabschlussberichts und Freigabe durch die RN-GmbH ist das Projekt für die RN-GmbH abgeschlossen. Grundsätzlich sind eingereichte Projekte für die Existenzdauer der Crowdfunding-Plattform für die Öffentlichkeit unbeschränkt sichtbar. Das entspricht der Grundidee einer offen zugänglichen Datenbank für Projekte und Projektideen für die Nutzer*innen der Plattform. Es ist daher kein Löschen der Projekte vorgesehen. Es kann in Ausnahmefällen die Löschung eines Projekts aus dem Ideenarchiv bei der RN-GmbH beantragt werden. Die RN-GmbH ist zu keiner Tätigkeit verpflichtet und muss auch dem Wunsch nach Löschung nicht nachkommen. 

Projekte, die in der Finanzierungsphase waren, können frühestens 7 Jahre nach dem erfolgreichen Ausfinanzieren oder nach dem Scheitern oder nach dem Abbruch in der Finanzierung gelöscht werden, damit die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eingehalten werden kann.

5.7. NUTZUNGSRECHTE FÜR BEWERBUNG UND INTERNE DOKUMENTATION

Bezüglich der Präsentation des Projekts auf der Crowdfunding-Plattform und aller damit verbundenen Inhalte auf der Crowdfunding-Plattform treten die Projekt-Initiator*innen alle erforderlichen Nutzungsrechte (Urheber-, Marken-, Namensrecht etc.) zur Bewerbung und Dokumentation des Projekts an die RN-GmbH ab. 

Die Abtretung der Nutzungsrechte erfolgt nur in dem Umfang, wie es für die Bewerbung und Dokumentation des Projekts durch die RN-GmbH und für die Präsentation des Projekts auf der Crowdfunding-Plattform erforderlich ist. Die Einräumung der Rechte im beschriebenen Umfang erfolgt nicht-exklusiv. Die RN-GmbH wird von den Projekt-Initiator*innen uneingeschränkt berechtigt, die eingereichten Projekte für die Bewerbung von Respekt.net und der Crowdfunding-Plattform sowie für andere Projekte von Respekt.net einzusetzen. 

Eine kommerzielle Verwertung außerhalb des Kontextes der Crowdfunding-Plattform und damit verbundener Projekte oder ähnlicher Aktivitäten ist der RN-GmbH nicht erlaubt. Die Projekt-Initiator*innen verpflichten sich, ab Beginn der Finanzierungsphase auf der Crowdfunding-Plattform bis zum Zeitpunkt des Scheiterns der Finanzierung bzw. bis zum Zeitpunkt von einem Jahr nach dem erfolgreichen Ausfinanzieren eines Projekts folgende Gegenleistungen für die Bewerbung bzw. die Teil- oder Vollfinanzierung auf Respekt.net zu erbringen:

  • Auf sämtlichen projektbezogenen Publikationen (z.B. Mails, Newslettern, Social Media, Websites, Flyern, Broschüren etc.) der Projekt-Initiator*in wird ein textlicher Hinweis auf die  Zusammenarbeit mit der Crowdfunding-Plattform und wenn technisch möglich ein Link zum Projekt auf der Respekt.net-Website platziert. Nach dem erfolgreichen Ausfinanzieren des Projekts wird für die Laufzeit des Projektes der Hinweis auf die Voll- oder Teilfinanzierung durch die Crowdfunding-Plattform und ein Link platziert.
  • Auf der eigenen Website der Projekt-Initiator*innen wird ein textlicher Hinweis mit dem Respekt.net-Logo auf die Nutzung der Plattform und ein Link zum in der Finanzierungsphase aktiven Projekt prominent platziert. Nach dem erfolgreichen Ausfinanzieren des Projekts wird für die Laufzeit des Projektes der Hinweis auf das erfolgreiche Ausfinanzieren auf der Plattform gegeben, sowie das Respekt.net-Logo und ein Link zum Projekt prominent platziert.
  • Bei allen projektbezogenen Veranstaltungen der Projekt-Initiator*innen während der Finanzierungsphase und bis zum Zeitpunkt von einem Jahr nach der erfolgreichen Finanzierung eines Projekts werden Informationsunterlagen von Respekt.net aufgelegt.
  • Bei Vorträgen, Interviews, Radio- oder TV-Auftritten bzw. Berichten über das Projekt wird die Projekt-Initiator*in nach Möglichkeit auf die Voll- oder Teilfinanzierung durch die Crowdfunding-Plattform hinweisen.  

5.8. KOMMUNIKATION AUF DER PLATTFORM

Aus Gründen der Fairness sind Projekt-Initiator*innen nicht berechtigt, direkten Kontakt mit Spender*innen der Plattform - abgesehen von den Spendern des eigenen Projektes - aufzunehmen. Insbesondere die direkte Kommunikation mit Spender*innen von noch nicht ausfinanzierten Projekten ist nicht zulässig und kann zur vorzeitigen Vertragsauflösung führen. 

5.9. DIREKTSPENDENVERBINDUNG

Voraussetzung für eine Direktspendenverbindung ist ein aktives Projekt in der Finanzierungsphase und eine Überprüfung der Qualität und Nachhaltigkeit des Projekt-Partners. Es gibt keine Verpflichtung für die RN-GmbH eine Direktspendenverbindung mit einem Projekt zu errichten. Für Spenden, die über die Direktspendenverbindung einlangen, gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Spenden. Die Spenden werden abhängig von der Direktspendenverbindung entweder direkt bei den jeweiligen Benutzer*innen oder bei einem eigenen Direktspenden-Benutzer*innen des Projekt-Partners angezeigt. 

Wird die Finanzierung eines Projektes mit Direktspendenverbindung abgeschlossen, so wird diese nicht weiter aufrechterhalten. Projekt-Initiator*innen können von Corporate Respekt-Vertragspartner*innen angefragt werden, dass sie ihr Projekt für einen beschränkten Zeitraum nicht-exklusiv oder exklusiv einer Corporate Respekt-Anwendung zur Verfügung stellen. Bei einer Zustimmung zur exklusiven Übertragung eines Projekts auf eine Corporate Respekt-Anwendung ist das Projekt während einer beschränkten Zeit für die Benutzer*innen außerhalb der Corporate Respekt-Anwendung nicht sichtbar. Sobald die vereinbarte Zeitspanne abgeschlossen ist, wird das Projekt durch das Respekt.net-Büro der RN-GmbH wieder für alle Benutzer*innen sichtbar gemacht.

6. REGELUNGEN FÜR PROJEKT-SPENDER*INNEN

Die RN-GmbH bietet für Projekt-Spender*innen eine Crowdfunding-Plattform, in welcher eingereichte, in Umsetzung befindliche und erfolgreich umgesetzte Projekte für gesellschaftliche Entwicklung eingesehen und Projekte in Finanzierung durch Spenden ermöglicht werden können. Projekt-Spender*innen sind natürliche oder juristische Personen, die in Projekte von Projekt-Initiator*innen auf der Crowdfunding-Plattform Respekt.net spenden.

6.1. FÜR PROJEKTE SPENDEN

Spenden bedeutet in diesem Zusammenhang das nichtwiderrufliche Geben von Geldspenden (das heißt schenken) an Projekt-Initiator*innen auf das Projektkonto der RN-GmbH. Erst mit dem Zahlungseingang auf dem Projektkonto wird die Spende rechtswirksam.

6.1.1. Spende tätigen

Spenden sind erst ab der Finanzierungsphase eines Projektes vorgesehen. Projekt-Spender*innen können alle Projekte in der Finanzierungsphase sehen, wenn sie sich registriert bzw. eingelogged haben. Die Geldspende der Projekt-Spender*innen dient der Unterstützung der Umsetzung der Projekte der Projekt-Initiator*innen ohne Gegenleistung und ohne Begründung von Eigentumsrechten, eigentümerähnlichen oder schuldrechtlichen Ansprüchen gegenüber den Projekt-Initiator*innen oder der RN-GmbH. Projekt-Spender*innen verzichten auf jeglichen Widerruf der Geldspende. Diese Bestimmungen gelten für alle Projekt-Spender*innen.

Projekt-Spender*innen dürfen Einzahlungen nur von identifizierten Bank-, Kreditkarten- oder PayPal-Konten aus Ländern vornehmen, wo sich alle Banken zur Einhaltung der internationalen Geldwäschebestimmungen verpflichtet haben.

Projekt-Spender*innen haben selbst für die steuerliche und sonstige rechtliche Ordnungsmäßigkeit ihrer Geldtransfers zu sorgen. Übliche Überweisungsspesen sowie Disagios bei Kreditkartenzahlungen gehen zu Lasten der RN-GmbH. 

Beim Einlösen von Respekt.net-Gutscheinen hängt die Rechtswirksamkeit der Spende vom Zahlungseingang des Gutscheinkaufs ab (siehe Punkt 13). 

6.1.2. Zahlung

Die Zahlungen sind grundsätzlich online via der angebotenen Bezahlsysteme auf das Projektbankkonto der RN-GmbH zu leisten. Es können Online-Zahlungen genau für ein Projekt oder mittels Warenkorbfunktion für mehrere Projekte getätigt werden. Zahlungen für Projekte können auch offline mittels Überweisung von einem Bankkonto oder mittels Bareinzahlung vorgenommen werden (siehe Punkt 7). Die üblichen Überweisungsspesen sowie Disagios bei Kreditkartenzahlungen, EPS oder Paypal-Zahlungen sowie die Kontoführungskosten des Projektbankkontos der RN-GmbH werden von der RN-GmbH getragen. Die Informationen bezüglich des Finanzierungsgrads eines Projekts erhalten Projekt-Spender*innen von der Respekt.net-RN-GmbH über die Crowdfunding-Plattform. 

6.1.3. Finanzierung eines Projekts gescheitert

Wenn die RN-GmbH die Geldspende nicht an die Projekt-Initiator*innen weiterreicht, weil das Projekt gescheitert ist, dann liegt es an den Projekt-Spender*innen zu entscheiden, was mit dem von ihnen jeweils an das Projekt gespendete Geld passieren soll. 

Die Projekt-Spender*innen erhalten von der RN-GmbH eine Information über das Nichterreichen der Finanzierungsschwelle und haben daraufhin 14 Tage Zeit zu entscheiden, auf welches Projekt die getätigte Spende umgewidmet werden soll. Sollten die Projekt-Spender*innen mit keiner der vorgeschlagenen Alternativverwendungen ihrer Spende einverstanden sein, so müssen sie der RN-GmbH innerhalb von 14 Tagen nach der Information über das Nichtfinanzieren ihres Wunschprojekts per Mail ihren Wunsch nach Rücküberweisung und ihre Adresse (falls nicht im Benutzer*innen-Profil vorhanden), ihr Geburtsdatum (falls nicht im Benutzer*innen-Profil vorhanden), ihre Kontonummer und Bankverbindung bekanntgeben. 

Sollte die RN-GmbH nach 14 Tagen keine Antwort von den Projekt-Spender*innen erhalten, so wird das als Zustimmung gewertet, dass die Spende von der RN-GmbH auf ein anderes laufendes Projekt übertragen werden soll. 

Damit haben Projekt-Spender*innen im Fall des Nichterreichens des Zielbudgets eines Projekts keinerlei zwingenden Aufwand und können sicher sein, dass ihre Spende auf ein anderes für die Zivilgesellschaft wichtiges Projekt übertragen wird.

Spenden von Projekt-Spender*innen, die über eine Direktspendenanbindung eines Projekt-Partners gespendet haben und nicht persönlich registriert wurden, werden bei Scheitern des von Ihnen mit einer Spende bedachten Projekts in der Finanzierungsphase immer automatisch auf die Projekte mit dem nächsthöchsten Finanzierungsgrad in absteigender Reihenfolge übertragen. 

6.1.4. Rückforderung von Spenden

Projekt-Spender*innen verzichten auf jeglichen Widerruf der Geldspende. Diese Bestimmungen gelten für alle Projekt-Spender*innen.

Die RN-GmbH überprüft die Mittelverwendung von Projekten. Projekte, die außerhalb Österreichs umgesetzt werden, werden generell nicht von der RN-GmbH bezüglich ihrer Mittelverwendung überprüft. Es werden daher die Benutzer*innen explizit darauf aufmerksam gemacht, dass bei Projekten außerhalb Österreichs ausschließlich die eigene Einschätzung die Grundlage einer Entscheidung sein kann.

Projekt-Spender*innen können jedoch die Prüfung von Projekten auf ihre Kosten verlangen. Auf Verlangen von der RN-GmbH sind diese Prüfungskosten an die RN-GmbH zu überweisen. Aus wichtigen Gründen kann die Spende von der RN-GmbH bei den Projekt-Initiator*innen zurückgefordert werden. Für den Fall, dass es aufgrund des Projektvertrages zu einer Rückforderung der Spende kommt, beauftragen und bevollmächtigen die Projekt-Spender*innen bereits jetzt die RN-GmbH zur Rückforderung und werden ihre Rechte zur Einziehung an die RN-GmbH unwiderruflich abtreten. Der RN-GmbH stehen auch in diesem Fall die Abwicklungsgebühren zuzüglich nicht einbringlich gemachter Kosten der Rückforderung zu. Die RN-GmbH refundiert – allenfalls aliquot auf die Einzahlungen der Spender*innen verteilt – den verbleibenden Rest des einbringlich gemachten Teiles an die Spender*innen. Dies gilt nicht für Projekt-Spender*innen, die via einer Direktspendenanbindung eines Projekt-Partners gespendet haben und nicht persönlich registriert wurden. 

Die RN-GmbH entscheidet im eigenen Ermessen, ob die Rückforderung (rechtlich und wirtschaftlich) zweckmäßig ist. Die Projekt-Spender*innen haben keine Ansprüche gegen die RN-GmbH, sollte eine Rückforderung nicht durchgeführt werden oder aber nicht erfolgreich sein. Die RN-GmbH haftet weder für die Prüfung des Projektes noch dessen Umsetzung. Die alleinige Verantwortung für das Projekt liegt bei den Projekt-Initiator*innen. 

6.1.5. Angabe und Anzeige von Daten von Projekt-Spender*innen

Projekt-Spender*innen verpflichten sich ihre Identifikationsdaten vollständig und richtig anzugeben. Gastspender*innen bestätigen mit der Überweisung, dass sie über 18 Jahre alt und somit volljährig sind. Sollten sich während der Laufzeit eines Projektes persönliche Daten oder Daten der juristischen Person ändern, so verpflichten sich Projekt-Spender*innen dies bekannt zu geben.

Der Name und das Profilbild der registrierten Projekt-Spender*innen werden beim jeweiligen Projekt angezeigt. Wenn registrierte User*innen das nicht wünschen, können Sie das Feld „anonym spenden“ in ihrem Profil aktivieren.

Im Falle einer Gastspende (unter 100 Euro) können die Projekt-Spender*innen selbst auswählen, ob der Name angezeigt werden soll oder nicht. Soll der Name nicht angezeigt werden, wird die Spende als „GastspenderIn“ dargestellt.

6.1.6. Außergewöhnliche Spenden

6.1.6.1. Nicht zuordenbare Spenden

Gelder, die keinem Projekt zugeordnet werden können und auf dem Projektkonto der RN-GmbH eingehen, werden verwendet, um die Zwecke der Crowdfunding-Plattform zu unterstützen.

6.1.6.2. Verdacht auf Geldwäsche

Projekt-Spender*innen verpflichten sich gegenüber RN-GmbH die Aufklärung etwaiger Geldwäscheverdachtsmomente in angemessener Art und Weise zu unterstützen. Sollten Geldbeträge über 1.000 Euro ohne ausreichende Identifikation von Projekt-Spender*innen auf dem Projektkonto der RN-GmbH eingehen, so werden diese Beträge auf ein Sperrkonto überwiesen und die für Geldwäscheverdacht zuständigen Behörden in Österreich informiert.

6.1.6.3. Spendenabsetzbarkeit

Handelt es sich bei den Projekt-Spender*innen um steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen in Österreich und bei den Empfängern der Gelder um Organisationen, für die eine Spendenabsetzbarkeit für mildtätige RN-Vereine gem. § § 4 a Zif. 3 und 4 EStG (Einkommenssteuergesetz); oder eine Absetzbarkeit von Zuwendungen für wissenschaftliche Forschung gem. § 4 a Zif 1 EStG. zutrifft, können Projektspender*innen während des Prozesses auswählen, ob sie diese Möglichkeit nutzen möchten, oder nicht. Wenn ja, werden die Daten, wenn nötig im Profil vervollständigt und können nach Ausfinanzierung des Projektes bereitgestellt werden, um den automatisierten Prozess, Spenden abzusetzen, möglich zu machen.

6.1.7. Corporate Respekt

Alle obigen Regelungen gelten auch in dieser Form für Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, die im Rahmen einer Corporate Respekt-Anwendung die Zuteilung von Spenden durch Votings oder direkte Geldzuteilung vornehmen lassen. Auf der Crowdfunding-Plattform selbst sind die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen die registrierten Benutzer*innen, die ab Durchführung einer Projekt-Spende und wertmäßigem Eingang derselben am Projektekonto die Rolle Projekt-Spender*in einnehmen. Die BenutzerInnen von Corporate Respekt-Anwendungen selbst scheinen nicht auf der Crowdfunding-Plattform als Projekt-Spender*innen auf, außer sie agieren auch außerhalb der Corporate Respekt-Anwendung als registrierte Benutzer*innen.

6.2. SONDERFALL PROJEKTE MIT DANKESCHÖNS

Projekt-Initiator*innen können mit Zustimmung der RN-GmbH auch Projekte mit Dankeschöns auf der Crowdfunding-Plattform präsentieren. Diese Möglichkeit besteht erst ab einem Zielbudget von 3.000 Euro. 

Es besteht für die RN-GmbH keinerlei Verpflichtung generell oder im Einzelfall Projekte mit Dankeschöns zuzulassen. Projekt-Initiator*innen können dabei den Projekt-Spender*innen gestaffelt nach Spendenhöhe oder unabhängig der Spendenhöhe Dankeschöns in Aussicht stellen. Es handelt sich dabei um ein Angebot der Projekt-Initiator*innen, das völlig unabhängig von der RN-GmbH ausschließlich von den Projekt-Initiator*innen zu verantworten ist. 

Die Projekt-Initiator*innen haben die Dankeschöns bzw. das Dankeschön bei den Details der Projektbeschreibung detailliert zu beschreiben und sind verpflichtet, eine wahrheitsgetreue Darstellung zu Wert und Zustand des angebotenen Geschenks zu machen. Die Projekt-Spender*innen haben sich selbst ein Bild über das Angebot zu machen und selbst zu entscheiden ob sie dieses Angebot bei Ihrer Spendenentscheidung berücksichtigen oder nicht. 

Die RN-GmbH übernimmt keine Haftung für die Tätigkeit der Projekt-Initiator*innen, wenn diese Dankeschöns anbieten. 

Es handelt sich bei diesen Personen nicht um Erfüllungsgehilfen der RN-GmbH. Die RN-GmbH haftet auch dann nicht, wenn sie Projekt-Initiator*innen Ratschläge erteilt hat. Für die Abwicklung der Dankeschöns ist die Übermittlung von Name sowie E-Mail Adresse der spendenden Projekt-Spender*innen an die Projekt-Initiator*innen notwendig. 

Projekt-Initiator*innen, die Dankeschöns anbieten, erhalten von der RN-GmbH eine Liste der Projekt-Spender*innen mit Vorname, Nachname, Mail-Adresse und Art des Dankeschöns, um das Dankeschön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko an die Projekt-Spender*innen zu senden bzw. an diese auszuhändigen. Projekt-Initiator*innen können auch die Abgabe der Dankeschöns an einem Ort vornehmen. Es liegt dann an den Projekt-Spender*innen die Dankeschöns an diesem Ort abzuholen. 

Die RN-GmbH übernimmt auch keine Reklamationen oder Anfragen bezüglich der Dankeschöns. Diese sind ausschließlich an die anbietenden Projekt-Initiator*innen zu richten. In der Projektbeschreibung ist von den Projekt-Initiator*innen auf die Art der Übermittlung der Dankeschöns im Detail einzugehen. 

Die Projekt-Initiator*innen haben bei einem Projekt mit Dankeschöns immer einen Projektvertrag mit der RN-GmbH abzuschließen und müssen diese bezüglich der Dankeschöns schad- und klaglos halten. Abweichend zu den Projekten ohne Dankeschöns müssen Projekte mit Dankeschöns für den erhöhten Abwicklungsaufwand eine erhöhte Abwicklungsgebühr an die RN-GmbH bei der Abrechnung abführen, die von dem anzuweisenden Spendenbetrag von der RN-GmbH einbehalten wird (siehe Punkt 5).

6.3. SONDERFALL DAUERPROJEKTE

Projekt-Initiator*innen können mit Zustimmung der RN-GmbH auf der Crowdfunding-Plattform auch Projekte präsentieren, die dauerhaft Geldspenden sammeln. Es besteht für die RN-GmbH keinerlei Verpflichtung Dauerprojekte zuzulassen. 

Die Weiterleitung der Geldspenden an die Projekt-Initiator*innen erfolgt bei Dauerprojekten durch die RN-GmbH in einem vereinbarten Rhythmus (monatlich, quartalsweise, halbjährlich). 

Die RN-GmbH kann Dauerprojekte jederzeit beenden und eine Schlussabrechnung vornehmen. Abweichend zu den Projekten mit Zielbudget und begrenzter Laufzeit müssen Dauerprojekte für den erhöhten Abwicklungsaufwand eine erhöhte Abwicklungsgebühr an die RN-GmbH bei jeder Abrechnung abführen, die von dem anzuweisenden Spendenbetrag von der RN-GmbH einbehalten wird (siehe Punkt 5.4.1). 

Es handelt sich bei Dauerprojekten um ein spezielles Angebot der Projekt-Initiator*innen, das völlig unabhängig von der RN-GmbH von den Projekt-Initiator*innen zu verantworten ist. Dauerprojekte müssen regelmäßig (zumindest quartalsweise) über den Projektverlauf unter dem Punkt „News“ auf der jeweiligen Projektseite berichten. Sollte diese laufende Information nicht erfolgen, können Dauerprojekte von der RN-GmbH jederzeit beendet werden. Die RN-GmbH ist nicht verpflichtet diese Informationstätigkeit der Projekt-Initiator*innen zu überprüfen. 

Die RN-GmbH übernimmt keine Haftung für die Tätigkeit der Projekt-Initiator*innen wenn diese Dauerprojekte anbieten. Es handelt sich bei diesen Personen nicht um Erfüllungsgehilfen der RN-GmbH. Die RN-GmbH haftet auch dann nicht, wenn sie Projekt-Initiator*innen Ratschläge erteilt hat. 

Die Projekt-Initiator*innen haben bei einem Dauerprojekt immer einen Projektvertrag mit der RN-GmbH abzuschließen und müssen diese bezüglich etwaiger Streitigkeiten bei Dauerprojekten schad- und klaglos halten.

6.4. OFFLINE-SPENDEN FÜR PROJEKTE

Es können Spenden für Projekte auf der Crowdfunding-Plattform auch offline (=manuelle Spende) via Überweisung von einem Bankkonto oder via Bareinzahlung auf das Projektekonto bei der Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien mit IBAN: AT603200000111043536 und BIC: RLNWATWW vorgenommen werden. Damit können auch Personen, die über keinen Internet-Zugang verfügen oder diesen nicht für Online-Spenden nutzen möchten, für Projekte spenden.

Personen, die Offline-Spenden vornehmen, sind verpflichtet auf dem Zahlungsauftrag ihren richtigen Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Zudem muss die ID und/oder der Name des gewünschten Projekts bzw. der gewünschten Projekte (bei mehreren Projekten ist eine Betragsaufschlüsselung erforderlich) angeführt werden. Wenn das nicht der Fall ist, so werden diese Spenden dem Projekt mit dem jeweils höchsten Finanzierungsgrad auf der Crowdfunding-Plattform zugewiesen.

Wenn die persönlichen Daten auf dem übermittelten Einzahlungsbeleg nicht lesbar und mit zumutbaren Aufwand auch nicht eruiert werden können, so werden diese Spenden bis 1.000 Euro einem Sammelspenderkonto zugewiesen. 

Spenden über 1.000 Euro, die nicht identifiziert werden können, werden einem Sperrkonto (siehe Punkt 6.1.6.2) zugeordnet.

Alle Offline-Spender*innen stimmen mit Ihrer Spende auf das Projektekonto den Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform zu. Die Spende und die Person werden auf der Crowdfunding-Plattform als Gastspender*in ohne Namensbezeichnung sichtbar gemacht. Es gelten grundsätzlich alle anderen Bestimmungen für Projekt-Spender*innen sinngemäß auch für Offline-Projekt-Spender*nnen. 

Die RN-GmbH übermittelt keine Informationen postalisch. Sollte die angeführte E-Mail-Adresse nicht gültig sein, so ist die RN-GmbH zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet, um einen Kontakt zu den Offline-Spender*innen herzustellen. Offline-Spender*innen können sich im Respekt.net-Büro telefonisch oder über E-Mail über den Status ihrer Spende erkundigen.

Offline-Spenden sind nur durch volljährige natürliche Personen oder juristische Personen zulässig. Respekt.net ist nicht verpflichtet diesen Umstand zu überprüfen.

7. REGELUNGEN FÜR PROJEKT-EXPERT*INNEN

Projekt-Expert*innen sind natürliche oder juristische Personen, die Projekte auf der Crowdfunding-Plattform unentgeltlich mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen. Expertise bedeutet in diesem Zusammenhang das Bereitstellen von Fachwissen in jeglicher Form an Projekt-Initiator*innen via Crowdfunding-Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte der Projekt-Initiator*innen und ohne Begründung irgendwelcher Eigentumsrechte, eigentümerähnlichen oder schuldrechtlichen Ansprüche gegenüber den Projekt-Initiator*innen oder der RN-GmbH. 

Projekt-Expert*innen veranlassen in Ihrem Benutzer*innen-Profil durch Anklicken der Rolle Projekt-Expert*in die Übernahme dieser Rolle. Damit erscheinen sie in der veröffentlichten Liste im Bereich Community und können von Projekt-Initiator*innen kontaktiert werden. Es steht Projekt-Expert*innen völlig frei, ob Sie eine Projektanfrage annehmen oder nicht. Wenn Projekt-Expert*innen ein Projekt mit ihrem Fachwissen unterstützen, dann scheinen sie in dem dafür vorgesehenen Informationsfeld als Projekt-Expert*innen auf. 

Projekt-Expert*innen sind nicht im Auftrag oder für Rechnung der RN-GmbH tätig und sind keine Erfüllungsgehilfen derselben. Wenn ein Projekt gezielt Wissen oder Expertise mit Zeitangabe nachfragt, können Projekt-Expert*innen direkt bei diesem Projekt ihre Expertise als Zeit-Spender*innen anbieten. Die Kontaktdaten der Expertise-Zeit-Spender*innen werden den Projekt-Initiator*innen zur Verfügung gestellt, um den Abruf der Unterstützung bilateral abstimmen zu können. 

Projekt-Expert*innen sind zur Erbringung der im Rahmen einer Zeit-Spende angebotenen Leistung verpflichtet, so es sich um zumutbare Rahmenbedingungen handelt. Es werden dabei von der RN-GmbH unveränderte Informationen der Projekt-Initiator*innen auf Wunsch der Projekt-Expert*innen übermittelt. Es besteht keinerlei Verpflichtung für die RN-GmbH über ein bestimmtes Projekt zu berichten. 

Selbstverständlich können Projekt-Expert*innen auf der Crowdfunding-Plattform auch selbst Kontakt mit einem Projekt bzw. einer Projekt-Initiator*in aufnehmen. Nützliche und wiederholt einsetzbare Informationen oder Arbeitshilfsmittel können vom Respekt.net-Büro der RN-GmbH bei Projekt-Expert*innen nach einem Projektabschluss abgefragt werden. Projekt-Expert*innen können derartige Unterlagen aber auch direkt auf der Crowdfunding-Plattform publizieren, sofern die Projekt-Expert*innen dies mit den Projekt-Initiator*innen abklären. Zusätzlich können sie jederzeit von ihren Erfahrungen berichten und damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Gelingen von Projekten leisten. Gleiches gilt natürlich auch für die Qualitätssicherung der Arbeit der Projekt-Expert*innen selbst. Projekt-Initiator*innen oder Projekt-Spender*innen können über die Arbeit der Projekt-Expert*innen berichten. 

Alle Regelungen gelten auch in dieser Form für Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, die im Rahmen einer Corporate Respekt-Anwendung die Zuteilung von Zeitspenden durch berechtigte Corporate Respekt-Benutzer*innen vornehmen lassen. Die Benutzer*innen von Corporate Respekt-Anwendungen selbst scheinen nicht auf der Crowdfunding-Plattform als Projekt-Expert*innen auf, außer sie agieren auch außerhalb der Corporate Respekt-Anwendung als registrierte Benutzer*innen und tätigen Zeitspenden.

Wenn ein Projekt alle Voraussetzungen der Projektanlage erfüllt, dann ist das Projekt für Projekt-Expert*innen sichtbar. Projekt-Spender*innen können sich selbst im Benutzer*innen-Profil zu Projekt-Expert*innen erklären und dann sind auch für sie alle Projekte sichtbar. 

8. REGELUNGEN FÜR PROJEKT-AKTEUR*INNEN

Projekt-Akteur*innen sind natürliche oder juristische Personen, die Projekte von Projekt-Initiator*innen auf der Plattform von Respekt.net mit ihrer Zeit und/oder organisatorischen Mitwirkung unterstützen. Unterstützung bedeutet in diesem Zusammenhang das Bereitstellen von Zeit und/oder virtueller oder physischer Präsenz für Projekt-Initiator*innen via Crowdfunding-Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte der Projekt-Initiator*innen ohne verpflichtende Gegenleistung und ohne Begründung irgendwelcher Eigentumsrechte, eigentümerähnlichen oder schuldrechtlichen Ansprüche gegenüber den Projekt-Initiator*innen oder der RN-GmbH. 

Projekt-Akteur*innen veranlassen in Ihrem Benutzer*innen-Profil durch Anklicken der Rolle Projekt-Akteur*in die Übernahme dieser Rolle. Damit erscheinen sie in der veröffentlichten Liste im Bereich Community und können von Projekt-Initiator*innen kontaktiert werden. Es steht Projekt-Akteur*innen völlig frei, ob Sie eine Projektanfrage annehmen oder nicht. Wenn Projekt-Akteur*innen ein Projekt mit ihren Fähigkeiten sowie Zeit und Arbeitskraft unterstützen, dann scheinen sie in dem dafür vorgesehenen Informationsfeld als Projekt-Akteur*innen auf.

Wenn Projekt-Akteur*innen direkt bei einem Projekt ihre Zeitspende anbieten, dann werden die Kontaktdaten den Projekt-Initiator*innen zur Verfügung gestellt, um den Abruf der Unterstützung bilateral abstimmen zu können. Projekt-Akteur*innen sind zur Erbringung der im Rahmen einer Zeitspende angebotenen Leistung verpflichtet, so es sich um zumutbare Rahmenbedingungen handelt. Ihre Erfahrungen können Projekt-Akteur*innen in den dafür vorgesehenen Informationsfeldern nach einem Projektabschluss publizieren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Evaluierung eines Projekts. Darüber hinaus können Projekt-Akteur*innen über Ihre Erfahrungen berichten und andere Benutzer*innen für eine Projektmitarbeit gewinnen.

Alle Regelungen gelten auch in dieser Form für Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, die im Rahmen einer Corporate Respekt-Anwendung die Zuteilung von Zeitspenden durch berechtigte Corporate Respekt-Benutzer*innen vornehmen lassen. Auf der Crowdfunding-Plattform selbst sind die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen die registrierten Benutzer*innen, die ab Durchführung einer Zeitspende die Rolle Zeit-Spender*in einnehmen. Die Benutzer*innen von Corporate Respekt-Anwendungen selbst scheinen nicht auf der Crowdfunding-Plattform als Zeit-Spender*innen auf, außer sie agieren auch außerhalb der Corporate Respekt-Anwendung als registrierte Benutzer*innen und tätigen Zeitspenden.

9. REGELUNGEN FÜR EINFACHE BENUTZER*INNEN

Einfache Benutzer*innen sind natürliche oder juristische Personen, die sich registrieren oder vom Respekt.net-Büro der RN-GmbH registriert werden und keine Rolle auswählen bzw. durch bestimmte Aktivitäten ausfüllen. 

Sie haben keinen Zugang zu den spezifischen Angeboten der einzelnen Rollen, sondern können sich nur auf der Crowdfunding-Plattform bewegen und alle zur Finanzierung angemeldeten Projekte sehen und deren Projektfortschritt beobachten. 

Einfache Benutzer*innen können Kommentare zu den angemeldeten Projekten in den dafür vorgesehenen Feldern abgeben und jederzeit Rollen übernehmen. Dafür muss das Benutzerprofil aktualisiert werden. Die Rollen Projekt-Akteur*innen und Projekt-Expert*innen können im Bereich „Mein Profil“ selbst festgelegt werden, die Rollen Projekt-Spender*innen, Spendergruppen- oder Verdoppler-Gruppenanleger*innen, Zeit-Spender*innen, Projekt-Initiator*innen, Projekt-Fans, Gutscheinkäufer*innen, und Gutscheineinlöser*innen entstehen durch die entsprechenden Handlungen. 

Einfache Benutzer*innen erhalten auf Nachfrage ggf. Informationen zu Rollen oder anderen Aktivitäten von der RN-GmbH. 

10. REGELUNGEN FÜR ORGANISATIONEN (JURISTISCHE PERSONEN)

Wer eine Organisation (juristische Person) auf der Crowdfunding-Plattform anlegen möchte, muss zuerst eine für die Organisation allgemein oder für die Registrierung eingeschränkt vertretungsbefugte natürliche Person (Privatperson) auf der Crowdfunding-Plattform registrieren oder durch das Respekt.net-Büro der RN-GmbH registrieren lassen. 

Bei der Registrierung müssen alle persönlichen Datenfelder (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsbürgerschaft) vollständig und richtig befüllt werden. Wer eine Organisation anlegt, ermächtigt die RN-GmbH ausdrücklich zur Überprüfung der Personenangaben und Durchsetzung der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, auch eine Abfrage beim zentralen Melderegister (ZMR) oder Firmenbuch durch dafür befugte Dienstleister vornehmen zu lassen. 

Über den Menüpunkt „Organisation anlegen“ in der Service-Navigation ganz unten können Sie eine Organisation anlegen. Wenn Sie den Menüpunkt anklicken erscheint die Eingabemaske. Alle Eingabefelder zur Organisation sind Pflichtfelder und müssen vollständig und richtig befüllt werden. Als Anleger einer Organisation müssen Sie jedenfalls für die Organisation vertretungsbefugt sein. Diese Vertretungsbefugnis kann auch mittels entsprechender Vollmacht erteilt sein. Es können zwei weitere Kontaktpersonen angelegt werden, die vertretungsbefugt sein können, aber nicht sein müssen. Auf Basis dieser Angaben wird die Überprüfung der Daten der Organisation und der Vertretungsberechtigung der registrierten natürlichen Person im RN-Vereinsregister bzw. Firmenbuch vorgenommen. Nach dem Anlegen und Speichern der Daten erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail über das Anlegen einer Organisation und dass nun eine Überprüfung der Daten vorgenommen wird. Sie können bereits mit der angelegten Organisation ein Projekt anlegen, bearbeiten und einreichen.

Nach der Registrierung sind Organisationen selbst für das Warten der personenbezogenen Daten (Firmenname, Adresse, Firmenbuch- oder RN-Vereinsregisternummer) sowie der vertretungsbefugten Personen oder zulässigen Kontaktpersonen auf der Crowdfunding-Plattform verantwortlich. Die RN-GmbH hat keinerlei Verpflichtung Veränderungen bei der Vertretungsbefugnis zu prüfen oder zu warten. Die RN-GmbH ist berechtigt bei Organisationen Auskünfte zu den personenbezogenen Daten und den Daten der vertretungsbefugten Personen oder sonstigen Kontaktpersonen einzuholen.

11. AUSSCHEIDEN UND SPERREN VON BENUTZER*INNEN

Registrierte Benutzer*innen, die erfolgreich ausfinanzierte, in Umsetzung befindliche, abgeschlossene oder bei der Finanzierung gescheiterte oder abgebrochene Projekte auf der Crowdfunding-Plattform betreiben oder selbst in Projekte Geld oder Zeit gespendet haben, Spendergruppen oder Verdoppler-Gruppen mit einem Spendeneingang angelegt oder Gutscheine gekauft oder eingelöst haben, dürfen grundsätzlich erst sieben Jahre nach dem erfolgreichen Ausfinanzieren eines Projekts oder dessen Scheitern oder Abbruch bei der Finanzierung mit dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aus der Crowdfunding-Plattform ausscheiden. Das Datum der Ausfinanzierung, des Scheiterns oder des Abbrechens eines Projekts wird ausschließlich von der RN-GmbH festgestellt.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren wird für die Dokumentation aller Vorgänge auf der Crowdfunding-Plattform herangezogen, die mit jeglicher Form von Geldtransaktionen verbunden sind. Damit stellt die RN-GmbH sicher, etwaigen gesetzlichen Verpflichtungen oder richterlichen Anordnungen entsprechen zu können. Das gilt auch für Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, wenn sie eine der obigen Rollen aktiv einnehmen. 

Benutzer*innen, die keine der obigen Rollen einnehmen oder deren Rollenübernahme länger als sieben Jahre nach Ausfinanzierung des betreffenden Projekts zurückliegt, können ihren Austritt per E-Mail erklären. Bei Organisationen kann ein Austritt nur durch eine vertretungsbefugte Person erfolgen. Es werden dann vom Respekt.net-Büro der RN-GmbH die Dokumentationsverpflichtungen überprüft und wenn keine Verpflichtungen (mehr) vorliegen, dann werden vom Respekt.net-Büro der RN-GmbH die vorhandenen Profile gesperrt. Damit sind diese Benutzer*innen auf der Crowdfunding-Plattform für andere Benutzer*innen nicht mehr sichtbar. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die RN-GmbH die Benutzer*innen über die Sperre des Profils per E-Mail informiert. 

Die RN-GmbH kann alle Benutzer*innen jederzeit, mit oder ohne Angabe von Gründen vom Zugang zur Crowdfunding-Plattform Respekt.net sperren. Dies erfolgt insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Abhängig von der Schwere des Verstoßes, kann Benutzer*innen die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden. Bei Angabe falscher personenbezogener Daten ist dies nicht der Fall. 

Benutzer*innen, die als Projekt-Initiator*innen aktive Projekte auf Respekt.net betreiben oder als Projekt-Spender*innen in aktive Projekte gespendet haben, als Projekt-Expert*innen oder Projekt-Akteur*innen aktive Projekte betreuen, können vom Respekt.net-Büro für die Dauer der Sperre mit den notwendigen projektbezogenen Informationen versorgt werden. Sind die betroffenen Projekte abgelaufen, dann wird diese Information jedenfalls eingestellt. Die RN-GmbH ist zu dieser Information nicht verpflichtet und kann diese auch jederzeit einstellen.

Wenn sich Benutzer*innen ungerechtfertigt gesperrt fühlen, dann können sie beim Respekt.net-Büro der RN-GmbH unter office@respekt.net eine begründete Beschwerde einbringen. Wenn die Begründung eine Aufhebung der Sperre ausreichend unterstützt, dann kann eine Aufhebung der Sperre veranlasst werden.

12. GUTSCHEINE

Von der RN-GmbH werden sogenannte Respekt.net-Gutscheine zu verschiedenen Werten zum Kauf angeboten. Die Gutscheinkäufer*innen erwerben Geschenkgutscheine, die nur unentgeltlich weitergegeben werden dürfen. 

12.1. GUTSCHEIN KAUFEN

Ein Gutscheinkauf heißt eine Geldspende in Form eines Gutscheins geben, wobei die Geldspende bereits vorab erlegt wird und die Gutscheineinlösung nur mehr eine Widmung der Spende darstellt. Die Widmung der Geldspende in Form des Gutscheins dient der Unterstützung der Umsetzung der Projekte der Projekt-Initiator*innen, ohne Begründung von Eigentumsrechten, eigentümerähnlichen oder schuldrechtlichen Ansprüchen gegenüber den Projekt-Initiator*innen oder der RN-GmbH oder dem RN-Verein Respekt.net. 

Jede dieser Widmungen entspricht einer Spende entsprechend den Nutzungsbedingungen.

Der Kauf der Gutscheine ist mit dem Verzicht auf Widerruf verbunden. Die beim Kauf der Gutscheine eingenommenen Geldbeträge werden von der RN-GmbH auf einem gesonderten Projektkonto geführt, das keinen Teil des Vermögens der RN-GmbH darstellt. Etwaige Spesen des Geldverkehrs, Disagios bei Kreditkartenzahlungen etc. aus den Gutscheinkäufen auf dem Projektkonto werden von der RN-GmbH abgedeckt. 

Der Wert der gekauften Gutscheine findet sich unvermindert auf dem Projektkonto und steht für Spenden auf der Crowdfunding-Plattform zur Verfügung. 

12.2. GÜLTIGKEIT DER GUTSCHEINE

Die Gültigkeit der Gutscheine ist mit drei Jahren ab Kaufdatum begrenzt. Nach Ablauf der drei Jahre verfällt die freie Einlösbarkeit der Gutscheine und der Betrag wird entweder einem RN-Vereinsprojekt oder dem Projekt mit dem höchsten Finanzierungsgrad bezogen zur Finanzierungsschwelle zugewiesen. 

12.3. GUTSCHEIN EINLÖSEN

Gutscheine können nur online auf der Crowdfunding-Plattform eingelöst werden und bedingen bei Beträgen über 100 Euro eine Registrierung. Gastspender*innen können ebenfalls nur online bis 100 Euro auf der Crowdfunding-Plattform Gutscheine einlösen. Jeder Gutschein hat eine eindeutige Nummernkombination zur Identifikation bei der Gutscheineinlösung. Die eindeutigen Nummern werden von der RN-GmbH in einer Datenbank geführt und bei der Einlösung überprüft. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. 

Sollte ein Projekt, für das ein Gutschein gewidmet wird, nicht zustande kommen, so erhalten die Gutscheineinlöser*innen eine Benachrichtigung. Sie haben daraufhin 14 Tage Zeit ein konkretes anderes Projekt per Mail zu benennen. Sollte die RN-GmbH nach 14 Tagen keine Antwort von den Gutscheineinlöser*innen (= Projekt-Spender*innen) erhalten, so wird das als Zustimmung gewertet, dass der Gutscheinbetrag bzw. die Spende von der RN-GmbH auf die Projekte mit dem nächsthöchsten Finanzierungsgrad in Bezug auf die Finanzierungsschwelle in absteigender Reihenfolge übertragen werden soll und/oder zur Unterstützung von RN-Vereins-Projekten, die auf der Crowdfunding-Plattform umgesetzt werden, verwendet werden.

Eine Rückzahlung eines Gutscheinbetrags an Gutscheinkäufer*innen oder Gutscheineinlöser*innen ist ausgeschlossen. Gutscheinkäufer*innen oder nachgeordnete Gutscheinhalter*innen sind selbst für die ordnungsgemäße Verwahrung des Gutscheins verantwortlich. Ein fälschlicherweise oder von nichtberechtigten Personen eingelöster Gutschein wird von der RN-GmbH nicht ersetzt.

Die Gebarung der Gutscheine auf dem Projektbankkonto der RN-GmbH wird von einer renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei überprüft und das Testat wird jährlich im Nachhinein auf der Crowdfunding-Plattform veröffentlicht.

13. CORPORATE RESPEKT 

Mit Corporate Respekt werden bestimmte Funktionalitäten der Crowdfunding-Plattform Vertragspartner*innen (das können wiederum natürliche oder juristische Personen sein) nicht-exklusiv zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich erfolgt eine Nutzung von Corporate Respekt auf Basis eines schriftlichen Nutzungsvertrags wobei es der RN-GmbH frei steht, auch ohne schriftlichen Vertrag eine Nutzung von Corporate Respekt zu vereinbaren. Für die Benutzer*innen von Corporate Respekt stehen grundsätzlich die Rollen Corporate Respekt-Administrator*in sowie Corporate Respekt-Benutzer*in zur Verfügung. Benutzer*innen mit diesen Rollen gelten als Benutzer*innen innerhalb einer Corporate Respekt-Anwendung. Corporate Respekt-Benutzer*innen könnten für im Corporate Respekt angezeigte Projekte voten (einmaliges Voten für ein bestimmtes Projekt), Geldbeträge widmen (einmaliges Widmen eines definierten Geldbetrags oder mehrmaliges Widmen eines Teilbetrags eines bestimmten Geldbetrags) oder Zeit spenden (Zeitspenden in Stunden mit oder ohne nachgefragter Qualifikation). 

Die Corporate Respekt-Benutzer*innen sind verpflichtet, dass sie die generellen Nutzungsbedingungen in der für sie sinnvoll anwendbaren Form einhalten. Keinesfalls sind Zugriffsversuche auf die Crowdfunding-Plattform außerhalb der berechtigten Funktionen zulässig. Corporate Respekt-Benutzer*innen verpflichten sich ihren Zugang ausschließlich persönlich zu nutzen und keinen nichtberechtigten Personen einen Zugang zu ermöglichen oder ihre Zugangsdaten nichtberechtigten Personen zu überlassen. Die Corporate Respekt-Benutzer*innen sind nicht für die anderen Benutzer*innen der Crowdfunding-Plattform sichtbar. Wenn sie auch über ein Benutzer*innen-Profil auf der Crowdfunding-Plattform selbst verfügen, dann sind sie auch auf der Crowdfunding-Plattform sichtbar.

Die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen müssen über ein registriertes Benutzer*innen-Profil auf der Crowdfunding-Plattform mit den Benutzer*innenrollen Projekt-Expert*in und Projekt-Akteur*in verfügen. Die Rolle der Projekt-Spender*in oder Gutscheinkäufer*in wird durch die entsprechende Funktionsnutzung aktiviert.

Die Corporate Respekt-Administrator*innen sind nicht für die anderen Benutzer*innen der Crowdfunding-Plattform sichtbar. Wenn Corporate Respekt-Administrator*innen auch über ein Benutzer*innen-Profil der Crowdfunding-Plattform verfügen, dann sind sie auch auf der Crowdfunding-Plattform selbst sichtbar. 

Mit der Rolle Corporate Respekt-Administrator*in sind folgende Rechte verbunden:

  • Anlegen von zugriffsberechtigten Corporate Respekt-Benutzer*innen
  • Import von zugriffsberechtigten Corporate Respekt-Benutzer*innen-Listen
  • Auswahl von Projekten der Crowdfunding-Plattform in der Formulierungsphase für eine exklusive Finanzierung (hier ist eine Zustimmung der Projekt-Initiator*innen erforderlich) im Corporate Respekt
  • Auswahl von Projekten der Crowdfunding-Plattform in der Finanzierungsphase für Votings im Corporate Respekt, für Zeitspenden direkt bei den Projekten aus dem Corporate Respekt heraus oder für eine Finanzierung (hier ist eine Zustimmung der Projekt-Initiator*innen erforderlich) durch Betragszuordnung im Corporate Respekt
  • Auswahl von Projekten der Crowdfunding-Plattform in der Umsetzungsphase für Zeitspenden direkt aus dem Corporate Respekt heraus
  • Auswahl von Projekten aus einem Projektwettbewerb (=Kampagne), der exklusiv für Corporate Respekt-Vertragspartner*innen organisiert wird. Für diese Projekte können Corporate Respekt-Benutzer*innen für Votings, Betragszuordnungen oder Zeitspenden berechtigt werden. 

Es gelten die folgenden Verpflichtungen für Corporate Respekt-Administrator*innen:

  • Es dürfen nur berechtigte Corporate Respekt-Benutzer*innen angelegt werden. Die Benutzer*innen-Listen sind eigenständig zu warten und nicht oder nicht mehr berechtigte Benutzer*innen sind rasch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zu entfernen.
  • Es dürfen nur Projekte ausgewählt werden, bei denen – wenn erforderlich – die Zustimmung der Projekt-Initiator*innen vorliegt oder die Projekte exklusiv für das Corporate Respekt von der RN-GmbH zur Verfügung gestellt wurden.
  • Es dürfen keine Zugriffe auf die Crowdfunding-Plattform aus dem Corporate Respekt heraus vorgenommen werden außerhalb der aufgezählten Berechtigungen. Die Corporate Respekt-Administrator*innen verpflichten sich, ihre Zugangsdaten sicher zu verwahren und keinen unberechtigten Zugriff zu unterstützen bzw. ihre Zugangsdaten nicht an nicht-berechtigte Personen weiter zu geben.

Die Vertragspartner*innen haften gegenüber der RN-GmbH für die Einhaltung der Corporate Respekt-Nutzungsbedingungen sowie in einer sinnvoll anwendbaren Form der allgemeinen Nutzungsbedingungen der Crowdfunding-Plattform.

14. VERFÜGBARKEIT UND ÄNDERUNGEN

Es gibt keine Zusagen oder Verpflichtungen für die RN-GmbH bezüglich der Verfügbarkeit der Crowdfunding-Plattform, von Direktspendenanbindungen mit Projekt-Partnern oder von Corporate Respekt-Anwendungen. 

Die Crowdfunding-Plattform kann ihren Dienst jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen. Gleiches gilt für Direktspendenanbindungen mit Projekt-Partnern und Corporate Respekt-Anwendungen. 

Bei einer Abwicklung der Crowdfunding-Plattform werden die Rechte der Projekt-Initiator*innen und Projekt-Spender*innen sowie Gutscheinkäufer*innen und Corporate Respekt-Vertragspartner*innen entsprechend der Möglichkeiten der Konkursordnung geschützt. Die RN-GmbH sowie ihre Helfer sind berechtigt, jederzeit Änderungen an den Inhalten der Crowdfunding-Plattform, einer Direktspendenverbindung oder einer Corporate Respekt-Anwendung vorzunehmen. Insbesondere dann, wenn Inhalte gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder von Benutzer*innen Hinweise gegeben werden, dass es sich um Inhalte handelt, die Rechte Dritter berühren oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Es besteht keine Verpflichtung der RN-GmbH Hinweisen von Benutzer*innen nachzugehen oder diese Hinweise zu beachten.

Die RN-GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die RN-GmbH wird alle registrierten Benutzer*innen über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Corporate Respekt-Vertragspartner*innen erhalten diese Information ausschließlich durch ihre registrierte Rolle auf der Crowdfunding-Plattform. 

Widersprechen Benutzer*innen der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von den Benutzer*innen angenommen. Die RN-GmbH wird alle Benutzer*innen in der Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Gibt es gesetzliche Verpflichtungen, richterliche Anordnungen oder sonstige Umstände, die Gefahr im Verzug bedeuten, kann die RN-GmbH Änderungen auch kurzfristig oder sofort und bei erst nachträglicher Information vornehmen. 

Der Vertragspartner aller Benutzer*innen und der Corporate Respekt-Vertragspartner*innen ist die RN-GmbH, FN 337 892 a, Neubaugasse 56/2, 1070 Wien. Bezüglich der in den Nutzungsbedingungen festgelegten Regelungen, zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Ausübung der jeweiligen Vertragspartei gemäß diesen Nutzungsbedingungen zustehenden Rechte, kann sich die RN-GmbH auch anderer Unternehmen bedienen.

15. HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNG

Die auf www.respekt.net bereitgestellten Informationen wurden von der RN-GmbH mit bester Absicht und gutem Gewissen erstellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und garantieren auch keine Richtigkeit. 

Alle Benutzer*innen und auch die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen sowie deren Benutzer*innen haben sich selbst ein Bild über die bereitgestellten Inhalte auf der Crowdfunding-Plattform oder die in einem Corporate Respekt verfügbar gemachten Ausschnitte zu machen. 

Wenn Benutzer*innen direkt oder via Direktspendenanbindungen mit Projekt-Partner*innen oder die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen und deren Corporate Respekt-Benutzer*innen Handlungen auf der Crowdfunding-Plattform setzen, die zu einer eigenen Verpflichtung führen, dann haben sie sich selbst über alle Folgewirkungen zu informieren. Die RN-GmbH übernimmt dafür keine Verantwortung oder Haftung. Eine Haftung der RN-GmbH für Schäden der Projekt-Initiator*in aus jeglichem Rechtsgrund (einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, schlechte Erfüllung oder außervertraglicher deliktischer Haftung) – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch die RN-GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 

Die RN-GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die RN-GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit die Projekt-Initiator*innen, die Projekt-Spender*innen, die Spendergruppen- oder Verdoppler-Gruppenanleger*innen, die Gutscheinkäufer*innen, die Gutscheineinlöser*innen, die Projekt-Expert*innen, die Projekt-Akteur*innen, die Corporate Respekt-Vertragspartner*innen und deren Benutzer*innen oder sonstige beteiligte Benutzer*innen deren Eintritt hätten verhindern können. 

Darüber hinaus können Schadenersatzansprüche gegen die RN-GmbH nur binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wird daher auf ein Jahr verkürzt. Auch die Gewährleistungsfrist wird auf ein Jahr verkürzt. 

Die RN-GmbH übernimmt keine Haftung für die Tätigkeit der Projekt-Initiator*innen, der Projekt-Spender*innen, der Spendergruppen- oder Verdoppler-Gruppenanleger*innen, der Gutscheinkäufer*innen, der Gutscheineinlöser*innen, der Projekt-Expert*innen, der Projekt-Akteur*innen, der Projekt-Partner*innen für Direktspendenverbindungen, der Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, der Corporate Respekt-Administrator*innen, der Corporate Respekt-Benutzer*innen oder sonstiger beteiligter Benutzer*innen, Vertragspartner*innen oder Dritter. Es handelt sich bei diesen Personen nicht um Erfüllungsgehilfen der RN-GmbH. 

Die RN-GmbH haftet auch dann nicht, wenn sie der Projekt-Initiator*in Ratschläge erteilt hat. Für den Fall, dass die RN-GmbH von Dritten dennoch wegen von Projekt-Initiator*innen, von Projekt-Spender*innen, von Spendergruppen- oder Verdoppler-Gruppenanleger*innen, von Projekt-Expert*innen, von Projekt-Akteur*innen, von Projekt-Partner*innen für Direktspendenverbindungen, von Corporate Respekt-Vertragspartner*innen, von Corporate Respekt-Administrator*innen, von Corporate Respekt-Benutzer*innen oder sonstiger beteiligter Benutzer*innen übermittelten Texte oder sonstigen Inhalte zur Haftung herangezogen wird, verpflichten sich diese die RN-GmbH schad- und klaglos zu halten.

16. DIVERSE BESTIMMUNGEN

Es gilt das anzuwendende Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen auf fremde Rechtsordnungen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien. Handelt es sich beim Beklagten um einen Konsumenten, dessen allgemeiner Gerichtsstand. 

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen von BenutzerInnen an die RN-GmbH übermittelt werden, müssen in Schriftform an die Adresse der RN-GmbH oder per E-Mail an office@respekt.net erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.