Rechtsfonds: Verhüllungsverbot
Gemeinsam gegen das Antiverhüllungsgesetz (AVesGS) – mit einem Rechtsfonds, der Betroffenen zur Verfügung steht, die sich gegen Verwaltungsstrafen oder Alltagsrassismus zur Wehr setzen müssen.
Abschlußbericht
Mit 1.Oktober 2017 trat das Antigesichtsverhüllungsgesetz in Kraft und sorgteaufgrund unklarer Formulierungen und Zielsetzung für Kritik und nach dem inKraft treten auch für einige medienwirksame Vorfälle. Ein solcher Vorfall warjener von Nora Först, indem es auch zu einer Anzeige gekommen ist. Mit demRechtsfond sollen die Anwaltskosten von Nora Först gedeckt werden und dasGesetz bekämpft. Um Unterstützung für dieses Vorhaben wirbt der VereinRespekt.net mit dem Crowdfunding „Rechtsfonds: Verhüllungsverbot“. Auch anderemögliche Betroffene sollen damit unterstützt werden und konnten sich beimVerein melden.
Am11.Oktober 2017 wurde Nora Foerst bei der U-Bahn-Station Josefstädterstraße vonzwei Polizeibeamten angehalten. Sie erhielt eine Organstrafverfügung in Höhevon € 50,00. Der Grund: sie trug einen Schal. Nach zahlreichen Berichten überden Vorfall in praktisch allen Medien, soll hier Klarheit über die Vorgängegeschaffen werden. Das Folgende stützt sich auf Aussagen von Nora Foerst.
Nora Foerstwar zunächst erstaunt, dass sie angehalten wurde. Sie hatte gerade eine SMSgeschrieben und dabei den Kopf in den Schal nach unten gesenkt. Als diePolizeibeamten sie mit dem Verhüllungsverbot konfrontierten, das sie angeblichübertreten hatte, nahm sie den Schal ab.
Nora Foerstsah sich einer Befragung durch die Polizeibeamten ausgesetzt, die weit über denVorwurf einer Verhüllung hinausging. Es wurde ihre Herkunft thematisiert und inZweifel gestellt, ob sie überhaupt ihren Wohnsitz in Wien hat.Selbstverständlich konnte Nora Foerst sich sofort als deutsche Staatsbürgerinausweisen. Sie lebt seit Jahren in Österreich und arbeitet an der UniversitätWien.
Nora Foersthat sich geweigert, die von ihr verlangte Organstrafverfügung in Höhe von €50,00 zu bezahlen, da sie fest davon überzeugt ist, kein Gesetz verletzt zuhaben. Sie ist entschlossen, ihre Rechte in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Siewird gegen die Strafverfügung bis 11. November Einspruch erheben und auch,falls notwendig, den weiteren Instanzenweg beschreiten. Zudem steht eineBeschwerde gegen die beiden Polizeibeamten wegen einer „faktischenAmtshandlung“ beim Verwaltungsgericht zur Disposition. Sie wird hierbei von Dr.Georg Zanger rechtsfreundlich vertreten.
Am 5. Februar kam die Mitteilung der LPD Wien, dassdas gegen Frau Mag. Nora Maria Foerst, eingeleitete Verwaltungsstrafverfahreneingestellt wurde. Eine Begründung wurde nicht angeführt. Offenbar war dieBehörde selbst zum Schluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegendenTextierung nicht durchsetzbar ist.
Nora hat den Inhalt der Anzeige nicht grundsätzlichbestritten. Sie hat also außer Streit gestellt, dass ihr Gesicht, so wie vomBeamten behauptet, teilweise durch ihren Schal verdeckt war. Im Gegenteil, siehoffte, dass die Behörde sie verurteilen werde, damit sie das Erkenntnis beimVwG und in der Folge bei den Höchstgerichten, dem VfGH und EGMR bekämpfen kann,was damit unmittelbar leider nicht mehr möglich sein wird.
In diesem Zusammenhang wird nochmals daraufhingewiesen, dass schon die Definition des Gesetzes (Integrations- undMigrationsbezug) zu einer nicht lösbaren Gleichheitswidrigkeit führt, daoffenbar ÖsterreicherInnen, die bereits integriert sind, von vornherein von demGesetz nicht betroffen sein können, ebenso aber auch keine Urlaubsgäste ausarabischen Ländern, von denen ein Integrationswille weder zu erwarten ist nochein solcher gefordert werden kann. Schließlich ist auch derInterpretationsspielraum des Begriffes „Kleidung oder andere Gegenstände“, diein irgendeiner Weise Gesichtszüge verhüllen, für die grundrechtlich erforderteBestimmtheit einer Norm zu breit.
Welchen gesellschaftspolitischen Zweck hat das Projekt erfüllt?
Mit demProjekt reagierte der Verein auf das Antigesichtsverhüllungsgesetz und dieAuswirkungen auf den Alltag, besonders in Wien.
Wie waren Reaktionen anderer zu diesem Projekt?
Nationalals auch international war das Interesse an der Thematik groß und auch Anfragenfür Interviews ließen nicht lange auf sich warten. Nach der Wahl und nachdem esauch keine weiteren Vorfälle und Amtshandlungen mit dem Gesetz als Grundlagemehr gegeben hatte, hat sich der Aufruf rund um das Gesetz wieder entschärft.Angepasst oder überarbeitet wurde es zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nochnicht.
Wofür wurde das gespendete Geld konkret ausgegeben?
Das Geldfloss zu 100% in die Anwaltskosten.
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Wie werden Sie die Mildtätigkeit des Projektes nachweisen?
Projekt Neuigkeiten
Worum geht es in dem Projekt?
50 EUR Strafe hätte Nora Foerst zahlen müssen. Sie hatte ihr Gesicht teilweise mit ihrem Schal bedeckt. Gemeinsam mit ihrem Anwalt will sie gegen das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AVesGS) vorgehen. Das ist ein Anfang.
Mit diesem Projekt möchte der Verein Respekt.net Nora dabei unterstützen und dazu aufrufen, dass auch andere Betroffene sich gegen diese Verwaltungsstrafen zur Wehr setzen und auch Fälle von zunehmendem Alltagsrassismus gegen Frauen mit schlichtem Kopftuch nicht unter den Tisch fallen.
Wir rufen die Zivilgesellschaft dazu auf, gemeinsam gegen dieses Gesetz und seine absurden Auswüchse vorzugehen und möchten einen Rechtsfonds für Betroffene zur Verfügung stellen können.
Nora Foerst macht den Anfang und wird, vertreten durch Rechtsanwalt Georg Zanger, gegen das Gesetz vorgehen. Sie sollte nicht die Einzige bleiben. Über den Postkasten von starkeAbgeordnete.at können sich Betroffene mit uns in Verbindung setzen und über das Projekt alle spenden, die den Folgen des Antigesichtsverhüllungsgesetzes nicht länger zusehen wollen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Am 11. Oktober nahm die Geschichte von Nora ihren Anfang: Auf dem Weg zur Straßenbahn hatte sie sich ihren Schal übergeworfen und ihr Kinn darin vergraben, als sie auf das Handy in ihrer Hand schaute. Polizisten hatten sie deshalb aufgehalten, obwohl ihr Mund und Nase sichtbar waren, sobald sie sich wieder aufgerichtet hatte.
Sie verweigerte das Zahlen der Strafe in bar und wurde angezeigt. Dabei ist sie nicht die erste, die mit dem neuen Gesetz konfrontiert worden ist. Seit dessen In-Kraft-Treten mit 1. Oktober 2017 ist es bereits zu 30 Amtshandlungen gekommen.
Nicht nur die Polizei ist verstärkt tätig geworden – auch der Alltagsrassismus gegen Frauen, die lediglich ein Kopftuch tragen, hat zugenommen.
Gemeinsam können wir so ein Zeichen setzen an den Gesetzgeber, dass es absolut notwendig ist, sich Auswirkungen von Gesetzen bewusst zu machen und auch, dass die Exekutive klare Regeln braucht, wie Gesetze anzuwenden sind. Abgesehen davon, dass bei diesem Gesetz auch die Zielsetzung verschleiert und nicht klar ausgesprochen worden ist.
Projektstandort: Neubaugasse 56/2, 1070 Wien, ÖsterreichDankschreiben Mag.a Nora Maria Foerst
Ich möchte mich von Herzen bei allen bedanken, die meinen Fall unterstützt haben! Auch wenn ich über das "Ende" der ganzen Sache sehr enttäuscht bin, war es durch euch möglich, einen öffentlichen Diskurs zu schaffen und der Exekutiven bewusst zu machen, dass ihre Handlungen nicht im Verborgenen bleiben!
Ohne euch hätte ich schlicht und ergreifend nicht die Mittel gehabt, zu kämpfen.
Ihr habt es mir ermöglicht, für mein Recht einzustehen. Dafür danke ich euch von Herzen!
LG Nora
Ein Überblick über die bisherige Berichterstattung zum Thema:
wien.orf.at (17.10.) 28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen wien.orf.at/news/stories/2872778/
Der Standard (18.10.) Frau mit Wollschal will Verhüllungsverbot kippen
derstandard.at/2000066267398/Anwalt-will-Antigesichtsverhuellungsgesetz-kippen
ze.tt (19.10.) So kämpft eine 28-jährige Psychologin gegen das Verhüllungsverbot in Österreich
ze.tt/so-kaempft-eine-28-jaehrige-psychologin-gegen-das-verhuellungsverbot-in-oesterreich/
Der Standard (20.10.) Frau mit Wollschal könnte Antiverhüllungsgesetz kippen derstandard.at/2000066418492-1192182008522/Die-Frau-mit-Wollschal-koennte-ein-Gesetz-kippen
Der Standard (20.10.) Verhüllungsverbot: Legomann von Wiener Polizei überprüft
derstandard.at/2000066410722/Verhuellungsverbot-Legomann-von-Wiener-Polizei-ueberprueft
Kronen Zeitung (20.10.) Wilder Streit um Burka-Verbot
www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung/20171020/281981787827038