Respekt & Vielfalt

ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en

26 Unterstützer:innen

Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.

3351 €
50,77%
finanziert
€ 6.600
Budget
Wilfried Apfalter
Eingereicht von:
Projektumsetzung: 01.03.2021 - 01.03.2022
Land/Region: Österreich/Wien
Social Media:
Status: in Umsetzung
Projekt-Widget: </> Widget Code anzeigen

Projekt Neuigkeiten

  • Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

    Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorherg…

    Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.

    Link öffnen
    mehr
    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    24.02.2024
    - 12:26
  • Kommuniqué vom 02.02.2024

    Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet. Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022…

    Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.

    Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem unser Antrag vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

    Vor dem VwGH werden wir durch die von uns bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) vertreten.

    Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

    Link öffnen
    mehr
    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    02.02.2024
    - 20:40
  • Kommuniqué vom 15.12.2023

    Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit ei…

    Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.

    Das bedeutet, dass der VwGH die Voraussetzungen für eine weitere Behandlung unserer Revision als gegeben ansieht und das Bundeskanzleramt/Kultusamt nun durch den VwGH aufgefordert ist, binnen sechs Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen.

    Die Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

    Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

    Link öffnen
    mehr
    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    15.12.2023
    - 20:24
  • Kommuniqué vom 01.12.2023

    Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren nun schon seit mehr…

    Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren nun schon seit mehr als sieben Monaten beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

    Link öffnen
    mehr
    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    01.12.2023
    - 19:11

Worum geht es in dem Projekt?

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151

Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.

Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.

Homepage der ARG: atheistisch.at

Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/

Projektstandort: , , Österreich

Finanzierungsziel:
€ 6.000,-
Abwicklungsgebühr:
€ 600,-
Crowdfunding-Summe:
€ 6.600,-
Finanzierungsschwelle:
€ 3.300,-
Auszahlungsbetrag Teil 1:
€ 2.742,-
Auszahlungsbetrag Teil 2:
€ 305,-
Abgabedatum Abschlussbericht:
15.03.2022

Martin Barta
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Anonyme Spende
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren

Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.

Link öffnen
Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
24.02.2024
- 12:26

Kommuniqué vom 02.02.2024

Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.

Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem unser Antrag vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

Vor dem VwGH werden wir durch die von uns bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) vertreten.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

Link öffnen
Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
02.02.2024
- 20:40

Kommuniqué vom 15.12.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.

Das bedeutet, dass der VwGH die Voraussetzungen für eine weitere Behandlung unserer Revision als gegeben ansieht und das Bundeskanzleramt/Kultusamt nun durch den VwGH aufgefordert ist, binnen sechs Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen.

Die Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

Link öffnen
Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
15.12.2023
- 20:24

Kommuniqué vom 01.12.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren nun schon seit mehr als sieben Monaten beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Link öffnen
Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
01.12.2023
- 19:11

ARG: Atheismus, Religion und Religionsfreiheit

Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) sagen wir nicht: Atheismus ist eine Religion. Das wäre zu pauschal formuliert. Denn nicht jeder Atheismus ist auch gleich eine Religion. Sondern wir sagen: Religion kann auch atheistisch verwirklicht werden. Eine atheistische Religion ist grundsätzlich möglich. Atheistische Religionen liegen im Bereich des Möglichen. Das ist etwas deutlich anderes als die Aussage bzw. die Behauptung, jeder Atheismus sei eine Religion.

In einem Eintragungsverfahren nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz ist es Aufgabe der Behörde bzw. des Verwaltungsgerichts, im konkreten Einzelfall festzustellen und zu begründen, ob im konkreten Einzelfall eine Religion vorliegt oder nicht vorliegt. Das erfordert Feststellungen und Begründungen. Und zwar solche, die auch inhaltlich tragfähig und rechtskonform sind.

Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) stellen wir darüber hinaus eine sehr konkrete Frage zur Religionsfreiheit: Zählen auch das Entwickeln eines eigenen Transzendenzverständnisses und das Verwirklichen eines eigenen Transzendenzverhältnisses zum Kernbereich der Religionsfreiheit? Unsere eigene kurze Antwort auf diese konkrete Frage lautet: Ja.

Als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) treten wir für das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit ein. Und wir nehmen diese Religionsfreiheit auch für uns selbst in Anspruch. Die Religionsfreiheit gilt für alle. Auch für uns.

Link öffnen
Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
09.08.2023
- 15:04

Wilfried Apfalter
Eingereicht von: