ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en
Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.
Projekt Neuigkeiten
Worum geht es in dem Projekt?
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151.
Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.
Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.
Homepage der ARG: atheistisch.at
Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/
Projektstandort: , , ÖsterreichPodiumsgespräch mit Publikumsbeteiligung “Atheismus und Religionen im Umbruch”
Was macht eigentlich den Kern von Religionsfreiheit aus, und welche religionsinterne Religionskritik stößt auf offene und welche auf besonders taube Ohren? Wie steht es dabei um die Freiheit der Kunst? Welche Veränderungswünsche im Religionsbereich haben ein besonders starkes transformatives Potenzial? Und welche grundlegenden Zukunftsperspektiven für Religionsfreiheit und Religionskritik zeichnen sich ab?
Dazu hat am 9. Dezember 2024 im Depot (https://depot.or.at) in Wien ein Podiumsgespräch mit Publikumsbeteiligung stattgefunden.
Kommuniqué vom 01.06.2024
Heute vor zwei Jahren, am 1. Juni 2022, hat das Verwaltungsgericht Wien (VGW) mit seinem Erkenntnis GZ. VGW-101/042/701/2021-2 die gegen den abweisenden Bescheid des Bundeskanzleramts/Kultusamts vom 23. Oktober 2020 gerichtete Bescheidbeschwerde der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) abgewiesen.
Gegen dieses abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien hat dann die Atheistische Religionsgesellschaft am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Das diesbezügliche Vorverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof am 14. Dezember 2023 eingeleitet. Am 26. Jänner 2024 hat dann das Bundeskanzleramt/Kultusamt eine Revisionsbeantwortung erstattet.
Wir erwarten die höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs mit großer Neugier und Zuversicht.
Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)
28.3.2024: Artikel in der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at)
In der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) ist ein sehr lesenswerter, informativer, diskussionsanregender Artikel über Feiertage in Österreich erschienen (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024).
22.3.2024: Bericht auf religion.orf.at zum heurigen World Atheist Day (23. März 2024)
Auf religion.orf.at ist über den World Atheist Day 2024 berichtet worden (“Welt-Atheistentag: Atheismus als Fluchtgrund”, 22. März 2024).
Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien
Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.