Respekt & Vielfalt

ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en

26 Unterstützer:innen

Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.

3351 €
50,77%
finanziert
€ 6.600
Budget
Wilfried Apfalter
Eingereicht von:
Projektumsetzung: 01.03.2021 - 01.03.2022
Land/Region: Österreich/Wien
Social Media:
Status: in Umsetzung
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Projekt Neuigkeiten

  • 28.3.2024: Artikel in der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at)

    In der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) ist ein sehr lesenswerter, informativer, diskussionsanregender Artikel über Feiertage in Österreich erschienen (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024).

    In der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) ist ein sehr lesenswerter, informativer, diskussionsanregender Artikel über Feiertage in Österreich erschienen (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024).

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    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    01.04.2024
    - 19:08
  • 22.3.2024: Bericht auf religion.orf.at zum heurigen World Atheist Day (23. März 2024)

    Auf religion.orf.at ist über den World Atheist Day 2024 berichtet worden (“Welt-Atheistentag: Atheismus als Fluchtgrund”, 22. März 2024).

    Auf religion.orf.at ist über den World Atheist Day 2024 berichtet worden (“Welt-Atheistentag: Atheismus als Fluchtgrund”, 22. März 2024).

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    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    01.04.2024
    - 19:06
  • Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

    Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorherg…

    Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.

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    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    24.02.2024
    - 12:26
  • Kommuniqué vom 02.02.2024

    Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet. Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022…

    Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.

    Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem unser Antrag vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

    Vor dem VwGH werden wir durch die von uns bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) vertreten.

    Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

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    Wilfried Apfalter
    Wilfried Apfalter
    02.02.2024
    - 20:40

Worum geht es in dem Projekt?

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151

Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.

Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.

Homepage der ARG: atheistisch.at

Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/

Projektstandort: , , Österreich

Finanzierungsziel:
€ 6.000,-
Abwicklungsgebühr:
€ 600,-
Crowdfunding-Summe:
€ 6.600,-
Finanzierungsschwelle:
€ 3.300,-
Auszahlungsbetrag Teil 1:
€ 2.742,-
Auszahlungsbetrag Teil 2:
€ 305,-
Abgabedatum Abschlussbericht:
15.03.2022

Martin Barta
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Anonyme Spende
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren
Gastspender:in
vor 3 Jahren

28.3.2024: Artikel in der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at)

In der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) ist ein sehr lesenswerter, informativer, diskussionsanregender Artikel über Feiertage in Österreich erschienen (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024).

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Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
01.04.2024
- 19:08

22.3.2024: Bericht auf religion.orf.at zum heurigen World Atheist Day (23. März 2024)

Auf religion.orf.at ist über den World Atheist Day 2024 berichtet worden (“Welt-Atheistentag: Atheismus als Fluchtgrund”, 22. März 2024).

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Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
01.04.2024
- 19:06

Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell wartet die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.

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Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
24.02.2024
- 12:26

Kommuniqué vom 02.02.2024

Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.

Unsere Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem unser Antrag vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

Vor dem VwGH werden wir durch die von uns bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) vertreten.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

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Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
02.02.2024
- 20:40

Kommuniqué vom 15.12.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.

Das bedeutet, dass der VwGH die Voraussetzungen für eine weitere Behandlung unserer Revision als gegeben ansieht und das Bundeskanzleramt/Kultusamt nun durch den VwGH aufgefordert ist, binnen sechs Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen.

Die Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) vom 1. Juni 2022, GZ. VGW-101/042/701/2021-2, mit dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen und der abweisende Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 bestätigt wurde.

Das Präsidium der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)

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Wilfried Apfalter
Wilfried Apfalter
15.12.2023
- 20:24

Wilfried Apfalter
Eingereicht von: