ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en
Allgemein
Projektteaser
Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.- Start Projektumsetzung: 01.03.2021
- Ende Projektumsetzung: 01.03.2022
Projektbeschreibung
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151.
Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!
Nachweis Projektabschluss
Gesamtabrechnung, Rechnungskopien zu den Ausgaben, die mit den über Respekt.net lukrierten Mitteln bestritten wurden, Fotodokumentation, Online-Abschlussbericht.
Details
Homepage der ARG: atheistisch.at
Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/
Budget
- Gesamtbudget€ 6.000,-
- - Eigenmittel€ 0,-
- Finanzierungsziel€ 6.000,-
- + Abwicklungsgebühr€ 600,-
- Zielbudget€ 6.600,-
- Finanzierungsschwelle€ 3.300,-
- Respekt.net-Teilbetrag 1 (wird bei erfolgreicher Finanzierung überwiesen)€ 2.742,-
- Respekt.net-Teilbetrag 2 (wird nach Erhalt des vollständigen Projektabschlussberichtes überwiesen; mind. 10 % des Zielbudgets)€ 305,-
- Abgabedatum Abschlussbericht15.03.2022
- Projektrisiken
Mit diesem Projekt soll die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) finanziell unterstützt werden, eine nachhaltige Gleichberechtigung für Atheist(inn)en auf dem Weg einer staatlichen Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen. Eine solche Eintragung ist unter Umständen erst auf dem Rechtsmittelweg erreichbar und kann dann durch eine adäquate Rechtsmittelfinanzierung wirkungsvoll unterstützt werden. Die verbindliche Entscheidung in der Rechtssache selbst ist dem Kultusamt bzw. dem/den zuständigen Gericht/en vorbehalten. Start und Ende der Projektumsetzung können daher derzeit nur grob geschätzt werden (zeitliche Angaben - etwa "01.03.2021" und "01.03.2022" - ohne Gewähr). Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln teilfinanziert oder finanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für die im Punkt "Budgetplanung" weiter unten dargelegten ARG-bezogenen Finanzierungspunkte vorgesehen.
- Budgetplanung
Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.
Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.
Dateien
News

Wilfried Apfalter
hat am 22.12.2022 geschrieben
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewi...
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Wilfried Apfalter
hat am 18.11.2022 geschrieben
Auf religion.orf.at ist heute über die Beschwerde der ARG an den VfGH berichtet worden.

Wilfried Apfalter
hat am 15.11.2022 geschrieben
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 11. November 2022 die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) bevollmächtigt, die ARG vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu vertreten.

Wilfried Apfalter
hat am 26.10.2022 geschrieben
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für das Beschwerdeverfahren vor dem VGW Verfahrenshilfe im Umfang zu leistender Gebühren, Barauslagen und sonstiger Kosten gewährt. Das betrifft im Wesentlichen die Honorarkosten des Gerichtsgutachtens.

Wilfried Apfalter
hat am 19.10.2022 geschrieben
Nachdem das Verwaltungsgericht Wien die Bescheidbeschwerde abgewiesen hat, werden wir uns nun an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Wir bleiben dran!

Wilfried Apfalter
hat am 30.06.2022 geschrieben
Im zweiten Beitrag unserer ARG-Audio-Podcast-Reihe geht es – speziell im Hinblick auf eventuelle Vorurteile aus christlicher Perspektive – um ein paar weitere Klarstellungen dazu, was wir als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) mit atheistischer Religion meinen. Der ARG-Audio-Podcast Nr. 2 dauert rund 11 Minuten und ist hier zu hören: atheistisch.podbean.com/e/episode-2-darstellung-gegenuber-dem-christentum-1/