ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en
Allgemein
Projektteaser
Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.- Start Projektumsetzung: 01.03.2021
- Ende Projektumsetzung: 01.03.2022
Projektbeschreibung
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151.
Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!
Nachweis Projektabschluss
Gesamtabrechnung, Rechnungskopien zu den Ausgaben, die mit den über Respekt.net lukrierten Mitteln bestritten wurden, Fotodokumentation, Online-Abschlussbericht.
Details
Homepage der ARG: atheistisch.at
Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/
Budget
- Gesamtbudget€ 6.000,-
- - Eigenmittel€ 0,-
- Finanzierungsziel€ 6.000,-
- + Abwicklungsgebühr€ 600,-
- Zielbudget€ 6.600,-
- Finanzierungsschwelle€ 3.300,-
- Respekt.net-Teilbetrag 1 (wird bei erfolgreicher Finanzierung überwiesen)€ 2.742,-
- Respekt.net-Teilbetrag 2 (wird nach Erhalt des vollständigen Projektabschlussberichtes überwiesen; mind. 10 % des Zielbudgets)€ 305,-
- Abgabedatum Abschlussbericht15.03.2022
- Projektrisiken
Mit diesem Projekt soll die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) finanziell unterstützt werden, eine nachhaltige Gleichberechtigung für Atheist(inn)en auf dem Weg einer staatlichen Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen. Eine solche Eintragung ist unter Umständen erst auf dem Rechtsmittelweg erreichbar und kann dann durch eine adäquate Rechtsmittelfinanzierung wirkungsvoll unterstützt werden. Die verbindliche Entscheidung in der Rechtssache selbst ist dem Kultusamt bzw. dem/den zuständigen Gericht/en vorbehalten. Start und Ende der Projektumsetzung können daher derzeit nur grob geschätzt werden (zeitliche Angaben - etwa "01.03.2021" und "01.03.2022" - ohne Gewähr). Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln teilfinanziert oder finanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für die im Punkt "Budgetplanung" weiter unten dargelegten ARG-bezogenen Finanzierungspunkte vorgesehen.
- Budgetplanung
Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.
Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.
Dateien
News

Wilfried Apfalter
hat am 22.05.2023 geschrieben
Im deutschen Fachmagazin “Leidfaden – Fachmagazin für Krisen, Leid, Trauer” (Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen) ist im Heft 2/2023 ein Artikel über atheistische Seelsorge erschienen. Die drei Autoren dieses Fachartikels “Atheistische Seelsorge” sind Mitglieder der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG).
mehr
Wilfried Apfalter
hat am 03.05.2023 geschrieben
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.
mehr
Wilfried Apfalter
hat am 04.04.2023 geschrieben
Es gibt Dinge, die vielleicht auf den ersten kurzen Blick widersprüchlich wirken und es dann aber bei genauerem Hinsehen gar nicht sind.
mehr
Wilfried Apfalter
hat am 24.03.2023 geschrieben
Auf religion.orf.at ist heute über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Behandlung unserer Beschwerde abzulehnen, berichtet worden (“Atheistische Religionsgesellschaft bei VfGH abgeblitzt”, 24. März 2023).

Wilfried Apfalter
hat am 22.03.2023 geschrieben
Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung e...
mehr
Wilfried Apfalter
hat am 09.03.2023 geschrieben
"Eine Religionskritik, die ihrem Namen gerecht wird, hat es immer mit Religion(en) und Kritik zu tun. Sie besteht nicht nur darin, negative Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen. Wirklich "kritische" Religionskritik bemüht sich um einen ernsthaften, weltoffenen und möglichst realistischen Blick auf Religion(en). Sie ist daher auch in der Lage, positive Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen."
mehr