ARG – Gleichberechtigung für Atheist(inn)en
Allgemein
Projektteaser
Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) - gezielte finanzielle Unterstützung auf dem (religions-) rechtlichen Weg zur Gleichberechtigung, allenfalls auch darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung.- Start Projektumsetzung: 01.03.2021
- Ende Projektumsetzung: 01.03.2022
Projektbeschreibung
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 31. Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Auf das derzeit laufende Eintragungsverfahren beim Kultusamt hat sich die Atheistische Religionsgesellschaft natürlich sehr genau vorbereitet. Dazu ist kürzlich auch ein Open-Access-Artikel im Journal of Law, Religion and State, 8/1 (2020) 93-123, erschienen und nun kostenlos online zugänglich: https://brill.com/view/journals/jlrs/8/1/article-p93_93.xml?body=pdf-33151.
Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt einen negativen Bescheid des Kultusamts leider nicht völlig ausschließen. Da die Mitgliedschaft bei der ARG kostenlos ist, soll dieses Respekt.net-Projekt die Atheistische Religionsgesellschaft dabei finanziell unterstützen, gegebenenfalls auch den Rechtsmittelweg weit genug gehen zu können; eine allenfalls mögliche zusätzliche oder alternative Mittelverwendung wird im Punkt "Budget" dargelegt. Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/deine/eure hilfreiche(n) Spende(n)!
Nachweis Projektabschluss
Gesamtabrechnung, Rechnungskopien zu den Ausgaben, die mit den über Respekt.net lukrierten Mitteln bestritten wurden, Fotodokumentation, Online-Abschlussbericht.
Details
Homepage der ARG: atheistisch.at
Bericht über unser Eintragungsverfahren: religion.orf.at/stories/3002743/
Budget
- Gesamtbudget€ 6.000,-
- - Eigenmittel€ 0,-
- Finanzierungsziel€ 6.000,-
- + Abwicklungsgebühr€ 600,-
- Zielbudget€ 6.600,-
- Finanzierungsschwelle€ 3.300,-
- Respekt.net-Teilbetrag 1 (wird bei erfolgreicher Finanzierung überwiesen)€ 5.400,-
- Respekt.net-Teilbetrag 2 (wird nach Erhalt des vollständigen Projektabschlussberichtes überwiesen; mind. 10 % des Zielbudgets)€ 600,-
- Abgabedatum Abschlussbericht15.03.2022
- Projektrisiken
Mit diesem Projekt soll die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) finanziell unterstützt werden, eine nachhaltige Gleichberechtigung für Atheist(inn)en auf dem Weg einer staatlichen Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen. Eine solche Eintragung ist unter Umständen erst auf dem Rechtsmittelweg erreichbar und kann dann durch eine adäquate Rechtsmittelfinanzierung wirkungsvoll unterstützt werden. Die verbindliche Entscheidung in der Rechtssache selbst ist dem Kultusamt bzw. dem/den zuständigen Gericht/en vorbehalten. Start und Ende der Projektumsetzung können daher derzeit nur grob geschätzt werden (zeitliche Angaben - etwa "01.03.2021" und "01.03.2022" - ohne Gewähr). Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln teilfinanziert oder finanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für die im Punkt "Budgetplanung" weiter unten dargelegten ARG-bezogenen Finanzierungspunkte vorgesehen.
- Budgetplanung
Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Kosten des Rechtsmittelwegs der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A.
Falls der Rechtsmittelweg im von der ARG gewählten Kostenumfang zum Zeitpunkt der Überweisung von Respekt.net-Teilbetrag A nach Auskunft der ARG schon mit anderen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden konnte oder die Atheistische Religionsgesellschaft den Rechtsmittelweg nicht geht, dann ist das verbleibende Budget nach freiem Ermessen des Projekt-Initiators auch für folgende ARG-bezogene Finanzierungspunkte vorgesehen: evtl. Material für ARG-Infostände (etwa BeachFlags, Banner, Zelte plus Zubehör, Sitzgelegenheiten und Tische, RollUps, Plattformwagen für den Transport), evtl. ARG-Büromaterial (etwa Briefpapier, Kuverts, Stempel etc.), evtl. ARG-Portokosten, evtl. Kosten für ARG-Internetpräsenz und Werbung (inkl. ARG-Flyer/Folder und evtl. ARG-Inserate), evtl. technische Geräte für die ARG (etwa Beamer plus Zubehör), evtl. sonstiges Equipment für die ARG, evtl. Lagerraum-Mietkosten zugunsten der ARG, evtl. Versicherungskosten zugunsten der ARG, evtl. weitere Rechtskosten im Rahmen der ARG, evtl. Fachliteratur für die ARG, evtl. Kosten für eine Präsenz der ARG am „Campus der Religionen“ in Wien, evtl. Reise- und Aufenthaltskosten für ARG-Mitarbeitende/Mithelfende (etwa bei regionalen ARG-Treffen), evtl. ARG-Veranstaltungskosten.
Dateien
News

Wilfried Apfalter
hat am 01.03.2021 geschrieben
Das nun anhängige Verfahren eröffnet die Chance, eine deutliche Stärkung der Gleichberechtigung von theistischen, nichttheistischen und atheistischen Überzeugungen zu erreichen.

Wilfried Apfalter
hat am 20.01.2021 geschrieben
Das Kultusamt hat die Bescheidbeschwerde inkl. Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt, ohne eine Beschwerdevorentscheidung erlassen zu haben.

Wilfried Apfalter
hat am 18.12.2020 geschrieben

Wilfried Apfalter
hat am 01.12.2020 geschrieben
Auf religion.orf.at ist heute über die Bescheidbeschwerde der ARG berichtet worden.

Wilfried Apfalter
hat am 01.12.2020 geschrieben
Die ARG hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.
