Eine neue Asylpolitik für Europa?!
Allgemein
Projektteaser
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erarbeitet im Rahmen einer Studie Empfehlungen für eine menschenrechtlich fundierte EU-Asylpolitik der Zukunft.Projektadresse
Freyung 6 (Schottenhof), 1. Hof, Stiege II1010 Wien
Ludwig Boltzmann Institute of Human Rights
- Start Projektumsetzung: 01.01.2016
- Ende Projektumsetzung: 30.04.2016
Projektbeschreibung
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erarbeitet im Rahmen einer Studie Empfehlungen für eine menschenrechtlich fundierte EU-Asylpolitik der Zukunft.
Europäische Länder sind mit einer neuen Realität konfrontiert – und zwar mit steigenden Zahlen an Schutzsuchenden. Dieser Anstieg spiegelt die weltweite Entwicklung wider. Diese hohen Zahlen an Flüchtenden werden für einen längeren Zeitraum eine „neue Realität“ darstellen und weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Unabhängig von der Anzahl von Schutzsuchenden sind EU Mitgliedstaaten verpflichtet, internationale menschenrechtliche und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen einzuhalten.
Das derzeitige „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ kommt mit der „neuen Realität“ nicht zurecht. Schutzsuchende leiden darunter. Politiker_innen, aber auch Expert_innen fordern eine Lösung auf EU-Ebene. Aus diesem Grund ist es Ziel des Projekts vorhandene Lösungsvorschläge aus rechtlicher (insbesondere einer menschen- und flüchtlingsrechtlichen) und politikwissenschaftlicher Perspektive zu analysieren und neue Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Das Projekt bearbeitet ein Thema, das eines der wichtigsten Themen im Hinblick auf die Zukunft Europas darstellt. Die Zivilgesellschaft kann das Output des Projekts als Grundlage für eigene Aktivitäten verwenden und wird im Rahmen des Roundtables eingebunden.
Für Personalressourcen, Übersetzung, Druck der Studie sowie Organisation eines Roundtables werden € 39.323,00 benötigt.
Nähere Information zur Crowdfunding-Kampagne finden Sie auf der BIM-Website (bim.lbg.ac.at) sowie auf der Facebook-Seite des Instituts https://www.facebook.com/LBI.Menschenrechte
Nachweis Projektabschluss
Der Projekterfolg wird nachgewiesen durch:
• Gesamtabrechnung und Rechnungskopien zu den Ausgaben, die mit den über Respekt.net lukrierten Mitteln bestritten wurden
• Fotodokumentation (insb. vom Roundtable)
• Online-Abschlussbericht auf Englisch und Deutsch
Die Analyse wird auf der Website des BIM zum Download zur Verfügung gestellt und soll zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie staatlichen Akteur_innen als Grundlage für die weitere Ausarbeitung und Umsetzung von europäischen Lösungen und ihrer nationalen Implementierung dienen. Spender_innen erhalten die Analyse auf Anfrage als Druckversion per Post.
Details
Eine neue Asylpolitik für Europa?! Wie die Menschenrechte von Flüchtenden in Zukunft gewahrt werden können
Hintergrund
Europäische Länder sind mit einer neuen Realität konfrontiert – und zwar mit steigenden Zahlen an Schutzsuchenden. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) waren die zwei wichtigsten Herkunftsländer im zweiten Quartal 2015 Syrien und Afghanistan. Dieser Anstieg spiegelt die weltweite Entwicklung wider. Laut dem UN Flüchtlingshochkommissariat UNHCR waren 2014 weltweit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht – die höchste Zahl seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Diese hohen Zahlen an Flüchtenden werden für einen längeren Zeitraum eine „neue Realität“ darstellen und weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringen.
Europäische Länder, die zu den reichsten und stabilsten Ländern der Welt zählen, sind im Vergleich zu anderen Regionen nach wie vor mäßig betroffen und weit davon entfernt, jenen „Flüchtlingsdruck“ zu erfahren, von dem derzeit wesentlich ärmere und weniger stabile Länder betroffen sind. Trotz dieser „mäßigen Betroffenheit“ sind es viel höhere Zahlen an Schutzsuchenden als in den vergangenen Jahren, die zu einer gewissen Verunsicherung der Bevölkerung wie auch bei Politiker_innen auf nationaler und EU-Ebene führen: Nach einem Höchstwert 1992 (672.000 Anträge in der EU-15) gab es in den EU-Mitgliedstaaten 2014 erstmals wieder einen annähernd hohen Wert: 626.000 Anträge. 2015 ist im zweiten Quartal die Zahl der Menschen, die das erste Mal in der EU um Asyl angesucht haben, um 85 % gegenüber dem gleichen Quartal des Vorjahrs angestiegen (213.200).
Unabhängig von der Anzahl von Schutzsuchenden sind EU Mitgliedstaaten verpflichtet, internationale menschenrechtliche und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), aber auch aus allgemeinen menschenrechtlichen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), aus dem UN Zivil- und Sozialpakt oder der UN Kinderrechtekonvention, die von allen EU Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Zudem gibt es dahingehende Verpflichtungen im EU-Recht selbst. Zum Teil zeigt sich unter Politiker_innen jedoch ein Unwissen bzw. Unverständnis über diese grundlegenden rechtlichen Verpflichtungen, die als Richtlinien für weitere Politikgestaltung dienen müssen. Von besonderer Bedeutung sind hier das Refoulement-Verbot (also das Verbot, Menschen an der Grenze zurückzuweisen, zurückzuschieben oder auszuweisen, wenn sie ansonsten einem realen Risiko hinsichtlich ihres Lebens oder ihrer Freiheit ausgesetzt wären) sowie das Recht auf Asyl, welche beide auch in der EU Grundrechtecharta verankert sind. Das Recht auf Asyl beginnt mit der Verpflichtung, Flüchtlinge zum Staatsgebiet eines sicheren Landes zuzulassen und endet mit einer nachhaltigen Stabilisierung der Lebenssituation der Flüchtlinge (sogenannte „durable solutions“).
Ziele des Projekts
Das derzeitige „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ funktioniert nicht und kommt mit der eingangs angeführten „neuen Realität“ nicht zurecht. Schutzsuchende leiden darunter. Politiker_innen, aber auch Expert_innen fordern eine Lösung auf EU-Ebene. Aus diesem Grund ist es Ziel des Projekts vorhandene Lösungsvorschläge zu analysieren und neue Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Folgende drei Elemente werden im Zuge des Projekts näher untersucht, das vierte Element (Aufnahmebedingungen) wird hier zwar dargestellt und ist von großer Wichtigkeit, kann aber im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts nicht eingehender untersucht werden:
1. Zugang zu Schutz in der EU
| 2. Asylverfahren
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3. Intra-EU-Solidarität und mögliche Aufteilung auf EU-Mitgliedstaaten
| Aufnahmebedingungen (Ausblick)
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Zusatzinformation zu diesen drei Bereichen finden Sie im hochgeladenen Dokument.
Das vorgeschlagene Projekt bewertet in den genannten drei Bereichen bereits bestehende Regelungen, Maßnahmen und Vorschläge von einer völker- und EU-rechtlichen Perspektive (insbesondere einer menschen- und flüchtlingsrechtlichen), aber auch einer politikwissenschaftlichen Perspektive. Insbesondere sollen in allen drei Bereichen folgende Fragen beantwortet werden:
- Was ist der Status Quo auf EU-Ebene und was ist geplant?
- Welche Vorschläge gibt es bereits von Expert_innen?
- Inwiefern sind Status Quo und Vorschläge mit internationalen und europarechtlichen Vorgaben konform? Welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Welche politischen Handlungsempfehlungen lassen sich aus der rechtlichen Analyse ableiten?
- Welche neuen Vorschläge können wir machen?
Zusatzinformation finden Sie in der hochgeladenen Langversion der Projektbeschreibung.
Ziele, Zielgruppen, Milestones, Output und Implementierung des Projekts
Ziele (Übersicht) |
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Zielgruppen |
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Schritte zur Zielerreichung |
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Milestones |
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Output |
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Gesellschaftlicher Nutzen |
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Zeitplan
| Beschreibung der Aktivitäten | Monate | |||
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1 | Desk Research und Analyse |
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1.1 | Literaturrecherche |
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1.2 | Analyse |
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2 | Einfließen des Roundtable-Inputs, Verfassen von Empfehlungen |
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2.1 | Zusammenbringen von Roundtable-Input und Analyse (Endbericht) |
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2.2 | Entwicklung von Empfehlungen |
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2.3 | Verfassen eines Kurzberichts |
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3 | Publikation, Dissemination |
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3.1 | Publikation der Studie auf Deutsch und auf Englisch |
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3.2 | Publikation eines Policy Brief auf Englisch und Deutsch |
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3.3 | Roundtable |
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Informationen zu den Projektinitiator_innen
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) besteht seit 1992 als unabhängiges Forschungsinstitut zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Menschenrechten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Menschenrechte sind das einzige universell anerkannte Wertesystem der Gegenwart und elementarer Bestandteil der Demokratie. Mit dem Anspruch engagierter Wissenschaft wollen wir einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte sowie zur Verbesserung der Lebenssituation verfolgter, diskriminierter oder sonst benachteiligter Menschen leisten. Wir begreifen uns als Teil der wissenschaftlichen Zivilgesellschaft, die bewusst im Spannungsfeld von Staat, Politik, Wirtschaft, Medien und nichtstaatlichen Organisationen angesiedelt ist. Wir forschen mit einem holistischen Ansatz, der bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und kollektive Menschenrechte umfasst. Da Menschenrechte in allen Lebensbereichen relevant sind, erfordert ihre Erforschung auch methodisch einen multi- und interdisziplinären Ansatz. Unsere Methoden beruhen auf den Prinzipien des Empowerment, der Gleichheit aller Menschen sowie der Partizipation der Betroffenen. Wir arbeiten an der Schnittstelle von Theorie und Praxis. Unsere Forschungsergebnisse liefern die Grundlagen für unsere Tätigkeit in den Bereichen Beratung, Implementierung, Monitoring, Bildung und Lehre. In der Arbeit des BIM spannt sich der thematische Bogen menschenrechtlich relevanter Fragestellungen von Frauen- und Kinderrechten, Menschenhandel, Entwicklungspolitik, Antidiskriminierung über die Bekämpfung von Folter bis zu Asyl und Migration.
Details zu den in den letzten Jahren zum Thema Asyl implementierten Projekten des Instituts sowie den Publikationen entnehmen Sie bitte der hochgeladenen Langversion der Projektbeschreibung.
Projektteam
Das Kernprojektteam besteht aus Margit Ammer, Moritz Birk, Monika Mayrhofer, Fiona Steinert und Katrin Wladasch – dazu die Kurzbiographien in der Langversion der Projektbeschreibung. Darüber hinaus verfügt das Institut über vielfältige Expertisen, die miteinbezogen werden können. So gibt es Expertisen mit Schwerpunkten in den Bereichen Folterprävention und Non-Refoulement (Manfred Nowak), Kinderrechte und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Helmut Sax), Folterprävention und Haftbedingungen (Stephanie Krisper) oder Menschenrechtsbildung (Patricia Hladschik).
Öffentlichkeit & CF-Kampagne
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) verfügt über einen Adressverteiler mit rd. 2.500 Adressen, die die Aktivitäten des BIM regelmäßig verfolgen. Die Facebook-Seite des Instituts hat 1.700 Likes, der Traffic auf der Website des BIM umfasst 4.500 Besuche im September 2015. Über diese verschiedenen Kanäle wird das Projekt publik gemacht, beworben und zur finanziellen Unterstützung aufgefordert.
Das BIM hat einen Ruf als wissenschaftliche Einrichtung, die fundierte Analysen zu menschenrechtlichen Fragen erstellt und der engagierten Öffentlichkeit (Zivilgesellschaft wie staatliche Institutionen) für die politische Umsetzung zur Verfügung stellt. Diese Funktion des BIM, insbesondere im Bereich Flucht und Asyl, wurde u.a. im Zuge der Refugee-Proteste 2013, die das BIM mit einer Schriftenreihe zu den Forderungen der Refugees begleitet hat, deutlich. Das positive Feedback und die Wertschätzung, die dieser Arbeit des BIM entgegen gebracht wird, dient als Fundament für die Spendenkampagne zur Unterstützung des aktuellen Projekts „Eine neue Asylpolitik für Europa?! Wie die Menschenrechte von Flüchtenden in Zukunft gewahrt werden können“.
Das BIM baut derzeit ein Forum für Unterstützer_innen auf, den „BIM Circle. Wirkungskreis Menschenrechte“. Die zweite Ausgabe des neuen BIM Circle Newsletters wird sich speziell dem Thema Flucht und den Stellungnahmen des BIM dazu widmen. So können Freund_innen und Unterstützer_innen des Instituts konkret zur Förderung der Arbeit des BIM an diesen Themen beitragen. Unterstützer_innen, die bereits für das Projekt gespendet haben, werden gezielt aufgefordert, weitere Spender_innen zu werben.
- <link http: bim.lbg.ac.at>http://bim.lbg.ac.at
- <link http: www.humanrights.at bim-circle>http://www.humanrights.at/bim-circle/
- <link https: www.facebook.com lbi.menschenrechte>https://www.facebook.com/LBI.Menschenrechte
Nachhaltigkeit
Das Produkt dieses Projekts, der Endbericht, könnte Ausgangspunkt für weitere Diskussionen in Österreich bilden. Abgesehen davon könnte – wie bereits erwähnt – die Frage der Aufnahmebedingungen, die nicht im Rahmen dieses Projekts untersucht werden konnte, Gegenstand eines Folgeprojekts sein.
Ergebnisse des Projekts können in Diskussionsprozesse und Foren bzw. Veranstaltungen von Dritten eingebracht werden.
Budget
- Gesamtbudget€ 35.800,-
- - Eigenmittel€ 0,-
- Finanzierungsziel€ 35.800,-
- + Abwicklungsgebühr€ 3.523,-
- Zielbudget€ 39.323,-
- Respekt.net-Teilbetrag 1 (wird bei erfolgreicher Finanzierung überwiesen)€ 17.695,-
- Respekt.net-Teilbetrag 2 (wird nach Erhalt des vollständigen Projektabschlussberichtes überwiesen; mind. 10 % des Zielbudgets)€ 3.933,-
- Abgabedatum Abschlussbericht14.05.2016
- Projektrisiken
keine
- Budgetplanung
siehe Budget im Anhang
Dateien
Links & Downloads
- Dieses Dokument enthält eine ausführliche Projektbeschreibung insb. zu den Projektzielen. (
, 0.2MB)
- Dieses Dokument enthälte eine ausführliche Beschreibung des Budgets. (
, 44.8KB)
News

Ludwig Boltzmann...
hat am 05.07.2016 geschrieben
Die Studie "A new asylum policy for Europe?! Opting for a rights' based approach and what this would mean" ist fertig. Die Studie gibt einen Überblick über die internationale Verpflichtung Fliehenden Schutz zu bieten, analysiert das EU Asylrechtssystem und seine Schwächen aus einer Menschenrechtsperspektive, präsentiert aktuelle Veränderungsvorschläge und versucht Empfehlungen für konkrete Schritte hin zu einer neuen Asylpolitik in und für Europa zu machen. Die Studie war von dem Ziel ge...
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Ludwig Boltzmann...
hat am 12.05.2016 geschrieben
Unter der Moderation von Katrin Wladasch, Leiterin des BIM-Teams Antidiskriminierung, Diversität und Asyl, diskutierten die eingeladenen ExpertInnen lebhaft über mögliche neue, menschenrechtskonforme Ansätze in der Europäischen Asylpolitik (im Anhang finden Sie/findet Ihr ein paar Bild-Eindrücke). Die Diskussion lieferte uns reichliche Anregungen für unsere Studie und half uns dabei, Kernpunkte zu identifizieren, die aufgrund der menschenrechtlichen Dringlichkeit besonders hervorgehoben w...
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Ludwig Boltzmann...
hat am 21.04.2016 geschrieben
Am 26. April 2016 findet in Wien im Rahmen unseres Studienprojekts „A new Asylum Policy for Europe?!“ eine Focus Group Discussion statt: Asyl- und MigrationsexpertInnen von EU-Institutionen (Europäische Kommission, Repräsentation Österreich), EU-Agenturen (FRA), Internationalen Organisationen (UNHCR), NGOs und Think Tanks (u.a. ECRE, CCME) sowie Wissenschaft (u.a. Refugee Law Inititaive, University of London) diskutieren über eine Neuausrichtung der Europäischen Asylpolitik. Ziel ist e...
mehr
Ludwig Boltzmann...
hat am 05.04.2016 geschrieben
Liebe Spenderinnen und Spender, liebe Interessierte,
mehr
Ludwig Boltzmann...
hat am 01.03.2016 geschrieben
Liebe Spenderinnen und Spender, liebe Interessierte,
mehr
Ludwig Boltzmann...
hat am 05.12.2015 geschrieben
Aus aktuellem Anlass widmet sich dieses Heft den Themen Asyl und Flucht. Es leistet einen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung und bietet kompakte Information für eine Bearbeitung des Themas im Unterricht.
ExpertInnen des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und von Asyl in Not haben die rechtlichen Rahmenbedingungen und Begriffsklärungen aufbereitet sowie wichtige aktuelle Herausforderungen für Österreich und Europa skizziert. Ein Kapitel widmet sich dem Thema Bildung und ...
mehrMeinungen
Abschlussbericht
Abschlussbericht allgemein
Themenfindung und Konzepterarbeitung
Die erste Hälfte der Projektlaufzeit (Gesamtlaufzeit Februar bis Juni 2016) diente dazu, Format und Fragestellungen der Studie festzulegen und diese den aktuellen Entwicklungen und dringlichsten Problemstellungen in der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik aus menschenrechtlicher Perspektive anzupassen. Dazu wurden aktuelle Artikel und Beiträge zum Thema aufgearbeitet. Zentral für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Studie waren drei Treffen, die dem inhaltlichen Austausch mit ExpertInnen dienten:
(1) 25. Februar 2016: Interner Workshop mit ExpertInnen des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte
TeilnehmerInnen des internen Workshops waren Katharina Häusler, Hannes Tretter, Julia Planitzer, Anna Müller-Funk, Stephanie Krisper, Giuliana Monina, Fiona Steinert, Katrin Wladasch und Dorothea Keudel-Kaiser. Die Diskussion machte zwei Aspekte deutlich, auf die wir mit dem Aufbau der Studie reagiert haben:
Ø In der momentanen politischen und öffentlichen Diskussion zur europäischen Asylpolitik wird fast durchgehend problemorientiert argumentiert. Es wird aufgezeigt, wo die Grenzen des für die EU und ihre Mitgliedsstaaten Machbaren liegen. Zudem wird oftmals gar nicht oder nur punktuell auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen eingegangen, die die EU aufgrund einer Reihe europäischer und völkerrechtlicher Rechtsvorschriften gegenüber Schutzsuchenden hat. Wo menschenrechtliche Standards zuletzt noch ein Faktor insbesondere von EU-Politik waren, erhalten sie nun zunehmend den Status eines Ideals, das bedauerlicherweise unter die Mühlen der Realpolitik geraten sei. Auch auf der nationalstaatlichen Ebene werden Politik und Recht teilweise gegeneinander ausgespielt: Argumentiert wird, was rechtlich angemessen sei, sei politisch momentan einfach nicht umsetzbar.
In Reaktion auf diese im Moment vorwiegende problemorientierte, auf die Sicht der Nationalstaaten konzentrierte Darstellung gehen wir den gegenteiligen Weg: Wir starten von einer „positiven“ Beschreibung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU gegenüber Schutzsuchenden („obligation to protect“) und nehmen diese Beschreibung als unseren Ausgangspunkt. Damit stellen wir die Perspektive der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt.
Ø Zum anderen werden in der politischen, öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion zumeist Einzelaspekte der „Migrationskrise“ aufgegriffen, aber kein Gesamtbild gezeichnet, das der Verantwortlichkeit der EU auf den verschiedenen Ebenen, von den Fluchtursachen über den Fluchtweg und den Zugang zur EU bis zur Aufnahme, Rechnung trägt.
Im Rahmen der zeitlich eng begrenzten Studie ist eine umfassende Darstellung und Analyse des Gesamtbildes nicht möglich. Im einleitenden Teil der Studie wird dieses Gesamtbild aber in groben Zügen erfasst, bevor wir uns dann auf drei zentrale Punkte konzentrieren, die in der momentanen Debatte im Mittelpunkt stehen und zugleich langfristig angegangen werden müssen, um eine Europäische Asylpolitik menschenrechtskonform zu gestalten: Legale Zugangswege, eine Alternative zum Dublin-System und die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems durch eine gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen bis hin zur Schaffung einer europaweiten Entscheidungsinstanz (siehe dazu unten, Studienaufbau).
(2) 06. April 2016: Gespräch mit Christoph Pinter, Leiter des UNHCR Österreich
Am 6.04.2016 hatten wir die Möglichkeit, die zentralen Fragen und unsere Empfehlungs-Entwürfe mit dem Leiter des UNHCR Österreich, Christoph Pinter, zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Ereignisse: Zum einen die Ankündigung der österreichischen Regierung, die Asylgesetzgebung zu verschärfen, zum anderen das EU-Türkei-Abkommen und seine Auswirkungen auf die griechischen sogenannten „Hotspots“ - der UNHCR hatte wenige Tage vor unserem Treffen, am 22. März 2016, angekündigt, seine Rolle in den „Hotspots“ neu zu definieren, da diese unter den neuen Regelungen zu Hafteinrichtungen geworden seien. Zudem diskutierten wir mögliche Alternativen zum bestehenden Europäischen Asylsystem. Folgende Punkte stellen sich dabei als besonders dringlich heraus: Die Schaffung legaler Zugangswege, die Einrichtung eines „responsibility sharing mechanisms“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten, verbunden mit einer gestärkten Rolle von EASO zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, sowie, auf lange Sicht, eine EU-weite Asylbehörde.
(3) 12. April 2016: Austausch mit Manfred Nowak, Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte
Am 12.04.2016 fand im Rahmen eines intensiven Gesprächs ein Austausch über die zentralen Studienfragen mit dem Institutsdirektor und Menschenrechtsexperten Manfred Nowak statt. Diskutiert wurde eine tiefgreifende, umfassende Veränderung des bestehenden Systems. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit die Schaffung einer Gemeinsamen Europäischen Asylbehörde, die einen europaweit gültigen Asylstatus verleihen kann, die Lösung für die momentanen Probleme darstellen kann. Der Grundgedanke: Eine Europäische Union, die als gemeinsamer Raum konzipiert ist, kann nicht funktionieren, wenn Grenzkontrolle und Asylverfahren in nationalstaatlicher Kompetenz liegen. Diese Kompetenz sollte daher auf eine supranational agierende Behörde übertragen werden. Flüchtlinge sollten dabei ihren Aufenthaltsort frei wählen dürfen. Ein Ausgleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten könnte durch EU Fonds, durch die die MS je nach Anzahl der aufgenommenen Personen unterstützt werden, geschaffen werden.
Die auf Basis der Literaturarbeit und der inhaltlichen Diskussions-Treffen erarbeitete erste Studienfassung und unsere formulierten Empfehlungen konnten wir im Rahmen einer Focus Group Discussion mit externen ExpertInnen diskutieren und zu verschiedenen Punkten zusätzlichen Input bekommen:
Veranstaltung: Focus Group Discussion, 26. April 2016, 13:30-17:30
Der Austausch mit ExpertInnen, der zur Hälfte der Projektlaufzeit vorgesehen war, hat in folgender Form stattgefunden: Um einen intensiven Austausch mit und zwischen ExpertInnen aus Theorie und Praxis zu unseren Überlegungen und Empfehlungen zu ermöglichen, haben wir uns für das Format einer Focus Group Discussion entschieden, einer moderierten Diskussion entlang unserer Fragestellungen. Teilgenommen haben an der Diskussion Wolfgang Bogensberger (Juristischer Dienst, Europäische Kommission, Repräsentation Österreich) , Ulrike Brandl (Institut für Völkerrecht, Universität Salzburg), Torsten Moritz (Executive Secretary, Churches' Commission for Migrants in Europe CCME, Brüssel), Kris Pollet (Senior Legal and Policy Officer, European Council on Refugees and Exiles ECRE, Brüssel), Violeta Moreno-Lax (EU Asylum Law Coordinator, Refugee Law Initiative, University of London), Bernhard Schneider (Head of Migration and Legal Affairs, Österreichisches Rotes Kreuz, Wien), Adriano Silvestri (Abteilungsleitung Migration, European Agency for Fundamental Rights, Wien), Philipp Sonderegger (unabhängiger Menschenrechtsberater, Wien), Bettina Scholdan (unabhängige Menschenrechtsberaterin, Wien, beteiligt als Autorin an der Studie) und Shana Kaninda (Senior Policy Officer, UNHCR Büro für Europa, Brüssel). Moderiert wurde die Diskussion von Katrin Wladasch (Teamleitung Antidiskriminierung, Diversität und Asyl, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) mit Unterstützung von Giuliana Monina (Forschung, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) sowie Dorothea Keudel-Kaiser (Forschung, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte). Die Teilnehmerin Katharina Glawischnig (Juristin, Asylkoordination Österreich, Wien) musste kurzfristig absagen.
Die Diskussion lieferte uns reichliche Anregungen für unsere Studie und half uns dabei, Kernpunkte zu identifizieren, die aufgrund der menschenrechtlichen Dringlichkeit besonders hervorgehoben werden sollten.
Als eines der Hauptprobleme wurden die großen Differenzen in der Umsetzung des europäischen Asyl-Acquis genannt und Möglichkeiten durchgespielt, wie gleiche Standards in den EU Staaten eine durchgesetzt werden könnten. Diskutiert wurden insbesondere verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen (joint processing) innerhalb der EU, bis hin zur Schaffung einer Gemeinsamen Europäischen Asylbehörde, die einen europaweiten, uniformen Asylstatus verleihen kann. Über letztere diskutierten die TN sehr kontrovers und machten auf viele Fallstricke aufmerksam, zum Beispiel auf das Fehlen einer externen Kontrollinstanz.
Die DiskutantInnen wiesen immer wieder auf die Dringlichkeit hin, die Zivilgesellschaft in alle Bereiche der Asylpolitik mit einzubeziehen, etwa in Form von private sponsorship, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist (Beispiel Kanada, resettlement-Programm). Hervorgehoben wurde zudem die besondere Rolle der Familienzusammenführung, deren Bedeutung in Zukunft noch zunehmen wird. Im Gegensatz zum momentanen Trend in den EU-Mitgliedstaaten, so auch in Österreich, die Möglichkeiten der Familienzusammenführung einzuschränken, sollten diese dringend ausgebaut werden.
Um einen intensiven, geschützten Austausch auf fachlicher Ebene zu ermöglichen, fand die Diskussion in einem geschlossenen Rahmen statt. Die Ergebnisse der Diskussion machen wir in Form unserer Studie und den abgeleiteten Empfehlungen einer breiten Öffentlichkeit und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen zugänglich und bringen sie gezielt an EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Verwaltung.
Im Anschluss an die Fokusgruppendiskussion wurde die Entwurfsversion inhaltlich überarbeitet, Korrektur gelesen und für den Druck vorbereitet. Parallel dazu entstand auf Grundlage des Langtextes eine Kurzversion in Form eines Folders, in dem die wesentlichsten Punkte aus Analyse und Empfehlungen auf Deutsch und Englisch zusammengefasst sind.
Danksagungen
Wir möchten an dieser Stelle allen TeilnehmerInnen der Focus Group Discussion unseren ganz herzlichen Dank aussprechen. Wir waren beeindruckt, dass sie trotz übervoller Terminkalender angesichts der dramatischen Entwicklungen im Asylbereich weder Zeit noch Mühe gespart haben, um auch aus dem Ausland (London, Brüssel) nach Wien anzureisen.
Aufbau der Studie
Aus diesen verschiedenen Möglichkeiten des intensiven Austauschs, verbunden mit der Erfassung der aktuellen Literatur zum Thema, hat sich folgender Studienaufbau ergeben:
Wir starten mit der Darstellung, welche Verpflichtungen die EU hat, schutzbedürftige Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten. Dabei beziehen wir uns sowohl auf internationales als auch auf europäisches Recht. Diese Darstellung dient als Grundlage für alle weiteren Studienteile, die sich direkt dem EU Asyl Acquis zuwenden. Wir beginnen mit dem in unseren Augen wesentlichsten Punkt: Der Dringlichkeit, legale Zugangswege zur EU zu schaffen und auf diese Weise zu verhindern, dass schutzbedürftige Menschen auf gefährlichen Fluchtrouten ihr Leben riskieren. Dabei konzentrieren wir uns auf zwei momentan besonders stark diskutierte bzw. besonders dringliche Maßnahmen: Den Ausbau von resettlement Programmen und eine verbesserte Umsetzung des vorhandenen Rechts zur Familienzusammenführung. Anschließend wenden wir uns dem gescheiterten Dublin-System zu und stellen dar, wie, alternativ dazu, ein Menschenrechten gerecht werdendes System aussehen könnte. In einem dritten Teil stellen wir Überlegungen an, wie die große Divergenz in den nationalstaatlichen Asylsystemen, die zu einer „Schutzlotterie“ innerhalb Europas führen, abgebaut werden kann. Dabei konzentrieren wir uns auf die Möglichkeiten der gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen („supported processing“ und „joint processing“), gipfelnd in einer wirklich europäischen Asylbehörde, die einen europaweit gültigen Asylstatus verleihen kann. Wir schließen mit einem Kapitel, dass die Aufnahmebedingungen innerhalb der EU in den Blick nimmt. An verschiedenen Stellen gehen wir auf die aktuellen Entwicklungen ein, wie etwa auf das menschenrechtlich äußerst bedenkliche EU-Türkei-Abkommen, die Situation in den sogenannten „hotspots“ und den europaweiten Trend, Grenzen zu schließen, statt Flüchtende willkommen zu heißen.
Herausforderungen
Eine Herausforderung stellte die Aktualität des Themas dar. Täglich erreichten uns neue Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen; teilweise wöchentlich kamen neue Vorschläge, Leitlinien etc. der Kommission zur Europäischen Migrations- und Asylpolitik auf den Tisch. Für das Schreiben der aktualitätsbezogenen Studie war dies nicht einfach. Zugleich ist es als ein großer Vorteil zu sehen, dass im Rahmen der Studie auf die sich gerade im Moment sich rasant verlaufenden Entwicklungen in der europäischen Asylpolitik eingegangen werden kann.
Der ursprüngliche ehrgeizige Plan, das Projekt innerhalb von 4 Monaten abschließen zu können, den wir uns aufgrund der dringlichen Notwendigkeit einer Analyse gesetzt hatten, konnte leider nicht ganz umgesetzt werden. Aufgrund der Dynamik der öffentlichen Debatte und der Komplexität der Materie erforderten sowohl die Aufbereitung wie auch die abschließenden Überarbeitungen mehr Zeit als geplant. Dazu führte ein Personalwechsel am Institut in der inhaltlichen Zuständigkeit für die Studie zu einem erhöhten Einarbeitungsaufwand zu Beginn, sodass die Fertigstellung des Drucks erst mit Anfang Juli statt wie geplant Anfang Mai möglich war.
Galerie
Downloads
- A_new_asylum_policy_for_Europe_7649.pdf (
, 0.9MB)
- Leporello_Asylstudie_web_61c8.pdf (
, 0.3MB)
- Final_Report_Asylum_study_en_8a38.pdf (
, 0.9MB)
Welchen gesellschaftspolitischen Zweck hat das projekt erfüllt?
Die Studie zeigt klar auf, welche menschenrechtlichen Verpflichtungen die EU und ihre Mitgliedstaaten gegenüber Schutzsuchenden einzuhalten haben. Zudem zeigt sie auf, welche momentan diskutierten Lösungsansätze in den einzelnen Bereichen (Schaffung neuer Zugangswege, neue Ausgestaltung des europäischen Asylsystems) konform mit internationalem und EU-‐Recht sind. Die herausgearbeiteten Empfehlungen sollen als Handlungsanweisung für die Politik und als Referenzpunkt zur fundierten Argumentation gegenüber der Politik für zivilgesellschaftliche Gruppe dienen. Damit erfüllt die Studie mehrere gesellschaftspolitische Zwecke:
· PolitikerInnen: Die Studie, insbesondere die Empfehlungen, sollen als eine Richtschnur für PolitikerInnen und Policy Maker auf nationaler und europäischer Ebene dienen. Immer häufiger zeigt sich unter PolitikerInnen ein Unverständnis über die rechtlichen Verpflichtungen, die aus menschen-‐ und flüchtlingsrechtlichen Instrumenten resultieren. Diese Verpflichtungen müssen aber Richtlinie und Maßstab für weitere Politikgestaltung sein.
· Zivilgesellschaft: Die Studie dient als Referenzpunkt zur fundierten Argumentation gegenüber der Politik für zivilgesellschaftliche Gruppen. Zudem wird die Studie gezielt an die in die derzeitige Diskussion involvierte Fachöffentlichkeit, d.h. WissenschafterInnen, die zu Asyl und Migration forschen, verschickt.
· Allgemeine Öffentlichkeit: Die Studienergebnisse und Handlungsempfehlungen werden über die verschiedenen Kommunikationskanäle des BIM (BIM Info Newsletter, BIM CIRCLE Newsletter, Social Media, Website) sowie über den Newsletter des Zentrums Polis – Politik Lernen in der Schule[1], der LehrerInnen und SchülerInnen erreicht, einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
· Das klare Aufzeigen der Verpflichtungen und menschenrechtsbasierter Lösungsansätze kommt, so unser Ziel, den Schutzsuchenden zugute.
Über das Ansprechen von MultiplikatorInnen wird das Ziel erreicht, die Öffentlichkeit für Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Asylpolitik zu sensibilisieren und sie, wenn möglich, zum Handeln im Bereich der Flüchtlingspolitik zu bewegen.
Das Thema, das im Rahmen des Projekts bearbeitet wurde, ist eines der wichtigsten Themen im Hinblick auf die Zukunft Europas. Eine Auseinandersetzung mit und eine Sensibilisierung für die Dringlichkeit von menschenrechtsbasierten Auswegen ist letztendlich auch ein Beitrag zur Rettung des Projekts Europas als gelebte Wertegemeinschaft.
[1] Versendung erfolgt im Herbst 2016 mit Beginn des neuen Schuljahres
Wie waren Reaktionen anderer zu diesem Projekt?
Aufgrund der Dringlichkeit und Aktualität des Themas stieß die Bearbeitung im Rahmen unserer Studie überall auf breite Resonanz.
· Wie beschrieben, waren wir überrascht und erfreut, in dem sehr kurzen Zeitraum namhafte ExpertInnen von think tanks, NGOs, Wissenschaft und EU Institutionen bei unserer Focus Group Discussion versammeln zu können, und dies trotz der starken Arbeitsbelastung, der Menschen, die zum Themenbereich Asyl arbeiten, momentan ausgesetzt sind.
· Zahlreiche Medien- und institutionelle Anfragen zur österreichischen und europäischen Asylpolitik, die bei uns am Institut eingegangen sind, zeigen uns den dringenden Bedarf an grundlegenden, menschenrechtsbasierten Informationen zu dem Thema.
Die Studienergebnisse werden bei Fachkonferenzen zum Thema vorgestellt, u.a. beim Alumni-Salon der Heinrich-Böll-Stiftung zu „Strategien einer nachhaltigen Flüchtlingspolitik“ am 29. Oktober in Berlin.
· Nicht zuletzt war die Ermöglichung des Projekts durch einen Mix aus Spenden von Organisationen, Stiftungen und EinzelspenderInnen, u.a. ExpertInnen aus dem rechtlichen Bereich, für uns ein Hinweis auf die Relevanz der Fragestellung.
Wofür wurde das gespendete Geld konkret ausgegeben?
Budgetposten | Summe | Budget |
Personalkosten | ||
Recherche, Erstellung der Studie, Verbreitung der Ergebnisse | € 19.614,69 | € 19.100,00 |
Projektkoordination, Koordination des Expert_innenteams | € 3.028,83 | € 2.700,00 |
Öffentlichkeitsarbeit | € 3.873,01 | € 3.700,00 |
Round Table - Konzeption und Organisation | € 3.779,84 | € 3.800,00 |
Personalkosten Ergebnis | € 30.296,37 | € 29.300,00 |
Sachkosten Round Table |
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Sachkosten Round Table | € 2.724,94 | € 2.700,00 |
Sachkosten Round Table Ergebnis | € 2.724,94 |
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Sachkosten Studie |
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Sachkosten Studie | € 2.796,20 | € 3.800,00 |
Sachkosten Studie Ergebnis | € 2.796,20 |
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Gesamtergebnis | € 35.817,51 | € 35.800,00 |
Die Verschiebungen der Ausgaben gegenüber dem Budget waren begrenzt, die Sachkosten konnten unter dem Budgetansatz gehalten werden, wodurch es möglich war, den personell etwas höheren Aufwand für die Koordination und Recherche (aufgrund der laufenden und tw. rasanten Entwicklungen in der Asyldiskussion auf EU-Ebene) abzudecken.
Eine Aufstellung der Kosten sowie die Einzelbelege finden sich im Anhang.